Oldenburg. Fünf ehemalige Vorgesetzte von Niels Högel sind angeklagt worden. Sie sollen den Mörder aus Sorge um ihren Ruf nicht gestoppt haben.

Der Vorwurf lautet auf Totschlag durch Unterlassen: Fünf frühere Vorgesetzte des Patientenmörders Niels Högel sind von der Staatsanwaltschaft Oldenburg angeklagt worden. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte am Donnerstag entsprechende Medienberichte.

Trotz deutlicher Hinweise hätten sie Högel bei den Morden an Patienten nicht gestoppt. Die Führungskräfte im Oldenburger Klinikum sollen dem Krankenpfleger ein gutes Zeugnis ausgestellt haben, obwohl es eindeutige Hinweise auf seine Taten gegeben habe.

Högel war Anfang Juni vom Landgericht Oldenburg wegen Mordes in 85 Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. In 15 Fällen wurde der 42-Jährige aus Mangel an Beweisen freigesprochen. In einer bundesweit einmaligen Mordserie zwischen 2000 und 2005 hatte er Patienten auf Intensivstationen in Oldenburg und Delmenhorst umgebracht.

Patientenmorde durch Niels Högel: Vorgesetzten drohen bis zu 15 Jahre Haft

Dem Sprecher der Staatsanwaltschaft zufolge sind der langjährige Geschäftsführer, die damalige Pflegedirektorin, der ehemalige Chefarzt der Herzchirurgie, der Chefarzt der Anästhesie sowie ein Stationsleiter angeklagt.

Dem Geschäftsführer und der Pflegedirektorin werden jeweils 63 Fälle vorgeworfen, einem Chefarzt 60 Fälle, dem zweiten Chefarzt und dem Stationsleiter je drei Fälle. Ihnen drohen zwischen fünf und 15 Jahren Haft. Drei der Angeschuldigten arbeiten nicht mehr im Klinikum.

Die Anklage gehe davon aus, dass die Verantwortlichen spätestens ab Ende Oktober 2001 die von Högel ausgehende Gefahr erkannt hätten, hieß es. Zu diesem Zeitpunkt habe eine interne Liste vorgelegen, aus ersichtlich gewesen sei, dass Högel weit häufiger bei Reanimationen mit Todesfolge dabei war als andere Pflegekräfte.

Angeklagte sollen aus Sorge um ihren Ruf untätig geblieben sein

In der Folge sei es zu mehreren Besprechungen gekommen, bei denen auch das Einschalten der Strafverfolgungsbehörden thematisiert worden sei. Doch es sei entschieden worden, die Polizei nicht zu informieren.

Laut der Anklage blieben die Angeschuldigten „aus Sorge um ihre persönliche Reputation, die Reputation der kardiochirurgischen Intensivstation und des Klinikums Oldenburg insgesamt“ untätig. Stattdessen sei Högel aufgrund des Verdachtes auf die Anästhesie-Station versetzt worden. Auch dort sei er auffällig geworden.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft habe der Chefarzt der Station spätestens von diesem Zeitpunkt an ebenfalls die von dem Pfleger ausgehende Gefahr erkannt. Die Pflegedirektorin und der Geschäftsführer hätten dafür gesorgt, dass Högel bei laufenden Bezügen für drei Monate freigestellt wurde und schließlich das Klinikum mit einem guten Zeugnis verlassen konnte.

Niels Högel bekam auch wegen des guten Zeugnisses eine neue Anstellung

Die Anklage wirft den Angeschuldigten vor, mit dem falschen Zeugnis die von Högel ausgehende tödliche Gefahr für Patienten verschleiert zu haben. So habe der Ex-Krankenpfleger eine neue Anstellung am Krankenhaus Delmenhorst bekommen können, wo er weiter mordete.

Darum seien diese drei Angeschuldigten auch für die 60 Morde und Mordversuche in Delmenhorst in der Zeit vom Dezember 2002 bis Juni 2005 verantwortlich.

Nun muss das Oldenburger Landgericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Dies dürfte jedoch noch dauern: Sowohl Högel als auch ein Nebenkläger haben gegen das Mordurteil vom Juni Revision vor dem Bundesgerichtshof beantragt.

Högel hat seinen Opfern tödliche Medikamente verabreicht

Bis zum Abschluss dieses Verfahrens ist das Urteil gegen Högel nicht rechtskräftig. Doch ohne das rechtskräftige Urteil wäre Högel als Zeuge gegen seine Vorgesetzten wertlos. Er könnte seine Aussage verweigern, um sich nicht selbst weiter zu belasten. Mit einem Urteil steht ihm dieses Recht nicht zu.

Laut Feststellung des Gerichts vergiftete Högel seine Patienten mit Medikamenten, die zum Herzstillstand führten, um sie anschließend reanimieren zu können. So wollte er vor Kollegen als kompetenter Retter glänzen. Wegen sechs weiterer Taten war er bereits in früheren Prozessen verurteilt worden. (mbr/epd/dpa)