Frankfurt/Main. Vor der Reform von Paragraf 219a im Strafgesetzbuch wurde Kristina Hänel verurteilt. Nun wurde das Urteil gegen die Ärztin aufgehoben.

Das Urteil gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist am Mittwoch aufgehoben worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, dass seit März eine neue Rechtslage zu Informationen über Abtreibungen gelte, die die Ärztin besser stelle. Der Rechtsstreit ist damit aber nicht beendet.

Denn nun muss sich das Landgericht Gießen erneut mit dem Fall befassen (Az.: 1 Ss 15/19). Dieses hatte im November 2017 Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Das Gericht begründete dies damit, dass Hänel auf ihrer Homepage für Schwangerschaftsabbrüche werbe, was gegen den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch verstoße, der das öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen untersagt.

Hänels Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil wies das Landgericht Gießen im Oktober 2018 ab. Ihr Anwalt hatte damals in seinem Plädoyer den Paragrafen 219a in seiner jetzigen Form als verfassungswidrig bezeichnet, da er die Berufsfreiheit von Ärzten und das Informationsrecht der schwangeren Frauen verletze.

Information über Schwangerschaftsabbrüche: Paragraf 219a im StGB wurde ergänzt

Tatsächlich hatte das Urteil gegen Hänel für bundesweite Diskussionen gesorgt. Schließlich wurde Ende März dieses Jahres der umstrittene Paragraf um einen Absatz ergänzt, der Klarheit und Rechtssicherheit für Ärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen schaffen soll, unter welchen Voraussetzungen sie straflos öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen. Die Einigung im Streit um Paragraf 291a wurde von Beobachtern als gut bezeichnet.

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Das Oberlandesgericht in Frankfurt wies darauf hin, dass die neue Rechtslage zu einer günstigeren Bewertung für die Angeklagte führen könne.

Während in Deutschland die Rechtslage eher liberalisiert wurde, gelten in anderen Ländern wesentlich strengere Regeln. Der US-Bundesstaat Alabama hat ein Abtreibungsverbot eingeführt, das bis zu 99 Jahre Haft für Ärzte vorsieht. Als Reaktion auf das Verbot haben Frauen bewegend unter dem Hashtag #youknowme über Abtreibungen berichtet. (dpa/ac)