Ahlen. Die Käuferin der Ahlener Mops-Dame hat die Stadt verklagt. Sie will den Kaufpreis und die Tierarztkosten erstattet bekommen.

Gegen die Stadt Ahlen ist beim Amtsgericht eine Klage eingegangen: Es geht um die gepfändete und bei Ebay verkaufte Mops-Dame.

Die Käuferin der Mops-Dame „Edda“ klagt nach eigenen Angaben, weil sie den Kaufpreis und die Tierarztkosten erstattet bekommen möchte. Bevor es möglicherweise zu einer Verhandlung kommt, können beide Seiten noch Stellung zu der Sache nehmen.

Stadt bot Rückabwicklung an

Der Streit sorgt seit Tagen für Wirbel. Die Hündin war nach Angaben der Stadt aus einer Familie in Ahlen gepfändet worden, weil diese hohe Schulden bei der Kommune habe. Der Erlös des Ebay-Verkaufs sei in die Stadtkasse geflossen.

Die Polizeibeamtin Michaela Jordan kaufte das als gesund angepriesene Tier für 690 Euro und stellte dann unter anderem eine schwerwiegende Augenkrankheit fest.

Ahlens Bürgermeister Alexander Berger (CDU) teilte am Dienstag mit, den Vorfall weiter aufklären zu wollen. So sei die Verwendung eines privaten Ebay-Kontos für den Hundeverkauf nicht korrekt gewesen, räumte er ein.

Per Dienstanweisung wolle er dafür sorgen, dass sich ein ähnlicher Fehler nicht wiederhole. In ihrer Mitteilung bekräftigte die Stadt außerdem ihr Angebot, die Pfändung und den Verkauf rück abzuwickeln, wenn Vorbesitzer und neue Hundehalterin dies wünschten. Auch das nordrhein-westfälische Innenministerium hatte sich in den Streit eingeschaltet.

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Klägerin will Schaden ersetzt bekommen

Die Mops-Hündin
Die Mops-Hündin "Edda" heißt jetzt "Wilma". Besitzerin Michaela Jordan hat sie umbenannt. © dpa | Guido Kirchner

„Das wollen weder meine Mandantin noch die Vorbesitzer“, sagte Jordans Anwalt Wolfgang Kalla am Dienstag. Seiner Mandantin gehe es darum, ihren Schaden ersetzt zu bekommen. „Es ist unvertretbar, wie die Stadt hier mit Menschen und Tieren umgegangen ist“, sagte er. Er sei zuversichtlich, dass die Klage Erfolg haben könne.

Anders als Michaela Jordan zunächst angekündigt hatte, wolle man auf eine Strafanzeige wegen Betrugs vorerst verzichten. Sollten sich im Prozess am Amtsgericht allerdings konkrete Hinweise auf strafrechtlich relevantes Fehlverhalten seitens der Stadt ergeben, soll die Akte nach Abschluss des Verfahren direkt weiter an die Strafermittler gesandt werden, kündigte der Anwalt an.

Nach Angaben des Amtsgerichts ist frühestens in einigen Monaten mit einer Verhandlung zu rechnen. (jb/dpa)