Ahlen. Im Streit um den gepfändeten Mops „Edda“ hat sich nun auch das Innenministerium positioniert: Das Tier hätte versteigert werden müssen.
Weil sie keine Hundesteuer gezahlt haben soll, hat die Stadt Ahlen einer Frau den Mops gepfändet haben. Wie das „Ahlener Tageblatt“ berichtet, hat ein Mitarbeiter der Stadt Mops „Edda“ später für 750 Euro über Ebay-Kleinanzeigen verkauft.
Nach Einschätzung des NRW-Innenministeriums war das allerdings nicht in Ordnung. „Gepfändete Sachen sind auf schriftliche Anordnung der kommunalen Vollstreckungsbehörde öffentlich zu versteigern“, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums am Samstag in Düsseldorf. Wer ein gepfändetes Tier auf einem privaten Ebay-Account anbiete, erfülle diese Voraussetzungen nicht.
Erlös floss in Stadtkasse
Dem Ministerium selbst liegen aber keine eigenen Erkenntnisse darüber vor, wie der Verkauf konkret ablief, das habe man nicht geprüft, ergänzte die Sprecherin. Nach Angaben der Stadt Ahlen war der Mops von einer Familie gepfändet worden, die bei der Kommune hoch verschuldet ist. Ein Mitarbeiter der Stadt habe für „Edda“ über seinen privaten Ebay-Account 750 Euro verlangt, der Erlös sei etwas geringer ausgefallen und in die Stadtkasse geflossen. Zahlreiche Medien hatten über den Vorfall berichtet, der sogar international für Schlagzeilen sorgte und der Stadt massive Kritik einbrachte.
Als „süße Mopsdame mit Stammbaum“ war der Hund laut Zeitungsberichten angepriesen worden. „Kerngesund“ soll er gewesen sein. Eine Polizistin habe den Hund schließlich gekauft, aber später festgestellt: Mops „Edda“ ist gar nicht gesund. Das Tier habe wegen einer Augenverletzung mehrmals operiert werden müssen.
Nach Kritik an dem Vorgehen verteidigte der Kämmerer der Stadt Ahlen, Dirk Schlebes, am Donnerstag die Pfändung der Stadt als rechtmäßig. Laut Zwangsvollstreckungsgesetz könne wertvoller Besitz wie der Familien-Mops gepfändet werden, sagte der parteilose Kommunalpolitiker am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.
Bei der Familie mit Schulden seien zuvor bereits Haushaltsgeräte gepfändet worden, die nicht täglich gebraucht würden. Der Hund war nach Ansicht der Stadt wohl das einzig verbliebene Wertvolle in dem Haushalt.
Neue Besitzerin fordert Geld zurück
Inzwischen habe die neue Besitzerin juristische Schritte eingeleitet. Von der Stadt Ahlen verlange sie den Kaufpreis und die Kosten für die Operationen (etwa 1800 Euro) zurück.
Ein Sprecher der Stadt Ahlen soll dem „Ahlener Tageblatt“ schon zuvor mitgeteilt haben, dass Pfändung und Verkauf „nicht die übliche Vorgehensweise bei Vollstreckungen“ sei. (jb/ac)
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