Berlin . Die zu 13 Jahren Haft verurteilte Angelika W. aus Höxter verzichtet auf die Revision. W. hatte mit ihrem Mann Frauen misshandelt.

Die wegen Mordes durch Unterlassen zu 13 Jahren Haft verurteilte Angelika W. wird ihr Urteil wohl doch akzeptieren. Angelika W. hatte zusammen mit ihrem Ehemann Wilfried W. per Kontaktanzeigen Frauen in ihr Haus ins ostwestfälische Höxter gelockt und dort körperlich und psychisch misshandelt. Zwei Frauen starben. Der Tatort wurde als sogenanntes „Horrorhaus“ von Höxter bekannt.

Am Dienstag teilte Angelika W.s Anwalt der Deutschen Presse-Agentur mit, dass er in Absprache mit seiner Mandantin noch in dieser Woche die Revision am Landgericht Paderborn widerrufen werde. Damit wäre auch das zweite Urteil in dem Verfahren rechtskräftig.

Wilfried W. muss elf Jahre hinter Gitter

Wilfried W.s Anwälte hatten bereits beim Prozessende angekündigt, das Urteil zu akzeptieren. Der 48-Jährige wurde ebenfalls wegen Mordes durch Unterlassen zu einer Gefängnisstrafe von elf Jahren verurteilt. Bei ihm wurde eine verminderte Schuldfähigkeit festgestellt, daher kam eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht infrage.

Der heute 50-jährigen Angelika W. wurde strafmildernd ausgelegt, dass sie mit ihrer Aussage zur Aufklärung des zweiten Todesopfers beitrug, obwohl es keine Leiche gab. Damit griff bei ihr die Kronzeugenregelung.

Die Staatsanwaltschaft hatte bei der Anklage „niedere Beweggründe, Grausamkeit und Verdeckungsabsicht“ festgestellt. Über Kontaktanzeigen hatte das Paar Frauen nach Höxter gelockt, um dort eine Liebesbeziehung mit Wilfried W. einzugehen. In Höxter seien die Frauen dann im Haus gefangen genommen, isoliert und gefoltert worden. Die beiden getöteten Frauen hatten sich bei Stürzen auf Asphalt und gegen einen Schrank schwere Kopfverletzungen zugezogen. (dpa/tki)