Köln . Zwei Fotografen waren angeklagt, Grönemeyer zu Unrecht als gewalttätig bezeichnet zu haben. Sie wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Urteil im Grönemeyer-Prozess: Im Fall um falsche Beschuldigungen gegen Herbert Grönemeyer hat das Kölner Landgericht zwei Pressefotografen am Donnerstag zu einjährigen Bewährungsstrafen verurteilt. Außerdem müssen sie Geldstrafen zahlen.

Nach Überzeugung der Kammer hatten die Fotografen den Sänger bei einer Begegnung auf dem Flughafen Köln/Bonn Ende 2014 in eine Falle gelockt. Sie hätten es darauf angelegt, Grönemeyer zu provozieren und seine wütende Reaktion zu filmen, sagte der Richter am Donnerstag. Als der Künstler mit einer Tasche nach einem Fotografen schlug, habe er in Notwehr gehandelt.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor für die beide Angeklagten achtmonatige Bewährungsstrafen gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch für die beiden 37 und 39 Jahre alten Männer.

Fotografen filmten Herbert Grönemeyer am Flughafen

Die beiden angeklagten Fotografen und ihre Anwälte stehen im Saal des Landgerichts Köln.
Die beiden angeklagten Fotografen und ihre Anwälte stehen im Saal des Landgerichts Köln. © dpa | Oliver Berg

Auf einem im Internet veröffentlichten Video, das einer der beiden Fotografen gemacht hat, ist zu sehen, wie Grönemeyer auf ihn zuläuft und ruft: „Fuck off! Fuck off! (Hau ab!) Ich bin privat hier, du Affe!“

Dann ist kurzzeitig kaum etwas zu erkennen. Anschließend läuft Grönemeyer auf den anderen Fotografen zu und packt ihn – so wirkt es jedenfalls – im Nacken. Der Mann geht zu Boden, Grönemeyer ruft „Geh nach Hause!“.

Staatsanwaltschaft: Grönemeyer war in Nothilfe-Situation

Die beiden Fotografen zeigten den Musiker hinterher an und behaupteten, er habe sie angegriffen und verletzt. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist das eine Falschdarstellung. Die beiden Männer hätten den Sänger mit ihrem Auftreten bewusst provozieren und zu einem Ausraster verleiten wollen.

Grönemeyer habe mit seinem Vorgehen gegen die Fotografen lediglich verhindern wollen, dass von seiner Lebensgefährtin und von seinem Sohn Fotos gemacht wurden. Er habe sich somit in einer Nothilfe-Situation befunden.

Die Verteidigung bestritt, dass die Angeklagten Grönemeyer planmäßig provoziert hätten. Die Angeklagten bleiben auch dabei, dass sie verletzt worden seien.

Grönemeyer beschrieb Begegnung mit Fotografen als „Anschlag“

Die beiden Journalisten und die Anwältin Yasmin Pellegrino-Marcone während des Prozesses im Saal des Landgerichts.
Die beiden Journalisten und die Anwältin Yasmin Pellegrino-Marcone während des Prozesses im Saal des Landgerichts. © dpa | Oliver Berg

Vor etwa zwei Wochen war Grönemeyer als Zeuge in dem Prozess aufgetreten. Er hatte die Begegnung mit den beiden Pressefotografen auf dem Flughafen Köln/Bonn beschrieben und gesagt, er habe das Treffen „wie einen Anschlag“ empfunden. „Das hat mich bestimmt Monate begleitet“, hatte der Sänger gesagt.

Grönemeyer hatte in seiner Aussage bestritten, die Männer angegriffen und verletzt zu haben: „Ich werd’ ja nicht übergriffig.“

Grönemeyer hatte wegen des Vorfalls bereits erfolgreich vor einem Zivilgericht geklagt und damit erwirkt, dass die Berichterstattung über seinen Streit mit den Fotografen untersagt ist. (dpa/sdo)