Grönemeyer: Vorfall mit Fotografen war „wie ein Anschlag“
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Von Annika Fischer
Herbert Grönemeyer hat im Gerichtsstreit mit zwei Fotografen ausgesagt. Die Begegnung am Flughafen Köln-Bonn habe ihn geschockt.
Es ist der freundliche Herr Grönemeyer, der am Mittwochmorgen, vier Minuten vor seinem Termin, die Hände entspannt in den Manteltaschen, das Landgericht in Köln betritt. Freundliches
Lächeln in die Runde, freundliches Lächeln für die Justizbeamten, die lautstark die Presse zurückdrängen, freundliches Lächeln für die Fotografen, selbst für diese zwei: die Bilder eines unfreundlichen Herrn Grönemeyer in die Welt gesetzt haben. Und die jetzt, mehr als vier Jahre später, angeklagt sind, weil sie dabei mindestens übertrieben haben sollen.
Herbert Grönemeyer als Zeuge geladen
Es ist der zweite Prozesstag wegen Falschaussage und falscher Verdächtigung, Auftritt Herbert Grönemeyer, 62, „Künstler“, diesmal nicht auf der Bühne, sondern im Zeugenstand.
„Eins, zwei, drei“, Test, ausgerechnet bei dem Musiker funktioniert das Mikrofon zunächst nicht, aber damit kennt ein Grönemeyer sich natürlich aus. Nur, als es läuft, versteht man ihn auch nicht besser, man wirft dem Sänger („Bochum“, „Der Weg“) das ja häufig vor: dass er seine Texte nuschelt. Ein Satz der vertrauten Stimme aber klingt klar in den Gerichtssaal: „Das war wirklich ein Anschlag.“
Das Geschehen vom vierten Advent 2014 am Flughafen Köln/Bonn ist hinlänglich bekannt: Bis Grönemeyer eine von bislang vier Zivilklagen gewann, hatten das Video viele gesehen, und auch vor Gericht wird es abgespielt, wieder und wieder.
„Ich bin privat hier, du Affe!“
Herbert Grönemeyer, der auf einen Kameramann zuläuft, der mit einer Hand hinlangt und mit seiner Tasche ausholt, der „Fuck off!“ ruft, „Ich bin privat hier, du Affe!“ zischt und befiehlt „Hau ab!“ Soweit der Zusammenschnitt.
Die beiden nun angeklagten Männer, 37 und 39 Jahre alt, zeigten den Sänger wegen Körperverletzung an: Er habe dem einen den Finger umgeknickt, den anderen gegen den Kopf geschlagen, ihn gewürgt und zu Boden gedrückt. Am Montag erst haben sie die Vorwürfe im Gericht wiederholt.
Was das kurze Video nicht zeigt, haben inzwischen mehrere Gerichte, Gutachter und auch gestern wieder zahlreiche Zuschauer im Saal gehört und gesehen: Grönemeyer war an jenem Tag kurz vor Weihnachten nicht allein mit seinem Trolley auf dem Weg zu Terminal 2. Seine Frau und damalige Lebensgefährtin war bei ihm und auch sein Sohn, heute 31.
Sänger will Privates raushalten
Es ist zu erkennen, wie sie sich zu schützen versuchen vor den Kameras, wie Grönemeyer wütend wird, „es wühlt mich heute noch auf“. „Schwerst geschockt“ sei er gewesen, sein Sohn gehe bis heute nicht mehr gemeinsam mit ihm in einen Flughafen.
Er habe „seit 30, 40 Jahren Erfahrung“ im Geschäft, „von mir können sie gern Bilder machen, aber doch nicht von meiner Familie“. Tatsächlich hatte der verwitwete Familienvater Privates immer aus den Medien herauszuhalten gewusst, „es gab kein Foto von meiner Lebensgefährtin“.
Herbert Grönemeyer feiert 60. Geburtstag
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Darum aber soll es den Männern laut Anklage gegangen sein. Und um Material, das sich gut verkaufen ließ: der sonst so sanfte Barde in gewalttätiger Pose. „Herr Grönemeyer, warum hauen Sie mich?“, ist aus dem Off des Videos klar und deutlich zu hören. „Wollen Sie mich noch weiter angreifen?“ Und dann: „Ich hab dich!“ Auch diesen Satz will der Zeuge vernommen haben: „Jetzt habe ich die Bilder, die ich brauche.“ Alles nur ein Trick? Eine Falle?
Grönemeyer wurde bis auf Toilette verfolgt
An jenem Tag, sagt jedenfalls Grönemeyer, hätten die beiden Männer ihn bis auf die Toilette verfolgt, später „Bilder durchgeknallt“, dass er den Motor der Kamera hörte. Und er habe gesehen, was nun auch in dem unbearbeiteten Filmchen zu sehen ist: wie seine Frau beide Arme hebt und sich duckt, wie sein Sohn eine Laptoptasche vor sein Gesicht hält.
Dahinter als komischer Kontrapunkt immer die Werbung einer Autovermietung: „In Miami ist das Tragen von Morgenmänteln ohne Gürtel verboten.“ Grönemeyer hatte kein Auge dafür. „Jeder Mann auf der Erde“, sagt er, „würde seine Familie schützen.“
Mit Gewalt aber, wie die beiden Angeklagten immer noch behaupten, habe er das nicht versucht. „Wenn ich hätte schlagen wollen, hätte ich die rechte Hand genommen“, sagt der Rechtshänder. Hätte er ihnen die Bilder abnehmen wollen, „wäre ich anders vorgegangen“.
Zwar zeigen die Bilder eine erhobene Linke und die fliegende Tasche, ob sie die Fotografen wirklich treffen, zeigen sie nicht.
Auch die Tasche ist dabei
Diese Tasche ist am Mittwoch im Gerichtssaal ebenfalls anwesend – aber mitnichten eine Reisetasche, wie so oft beschrieben. Eine schwarze Ledertasche, Aktengröße, und viel mehr als Papier war auch nicht darin: Eine Zeitung von Dezember 2014, ein Notizblock, falls dem Sänger unterwegs ein Text eingefallen wäre, ein Blister Tabletten.
„Die würde ich nicht mehr nehmen“, empfiehlt Richter Achim Hengstenberg. In der Gerichtsakte hat er noch mehr Originelles, Artikel aus Frauen- und Klatschzeitschriften, man merkt dem Juristen an, dass es ihm widerstrebt, sie in die Beweisaufnahme einzuführen. Er entschuldigt sich und macht es kurz.
Ein anderes Fundstück aus der Akte hätte er sogar fast vergessen: Ob es stimme, dass Grönemeyer dem jüngeren Angeklagten 20.000 Euro angeboten habe, damit er ihn nicht anzeige? Auch an dieser Stelle ist der Zeuge sehr gut zu verstehen: „Wie bitte???“ Nach insgesamt einer Stunde darf Grönemeyer gehen. Seine Tasche darf er diesmal mitnehmen.