Karlsruhe. Muss YouTube bei der Verfolgung von Raubkopierern helfen? Der Bundesgerichtshof sucht bei der Frage Rat beim Europäischen Gerichtshof.

Wie muss YouTube mit Raubkopierern umgehen? Welche Auskünfte über mögliche Verantwortliche muss die Videoplattform preisgeben? Eigentlich wollte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in diesen Fragen urteilen. Aber die Karlsruher Richter setzten das Verfahren aus und baten stattdessen den Europäische Gerichtshof (EuGH) um Rat. Die Luxemburger Richter sollen den Fall nun aufnehmen.

Menschen, die raubkopierte Filme auf Plattformen wie YouTube einstellen, hinterlassen – anders als etwa in Internet-Tauschbörsen nicht sichtbar ihre IP-Adresse. Mehr erfährt in der Regel nur der Betreiber. Deshalb sind Ermittler auf die Hilfe der Plattformen angewiesen.

Constantin Film verlangt Preisgabe von Daten von YouTube

Constantin Film hatte gegen YouTube geklagt und verlangt die Preisgabe der E-Mail-Adressen und Telefonnummern dreier Nutzer sowie die verwendeten IP-Adressen. Eine 1990 ins noch ältere Urheberrechtsgesetz eingefügte Vorschrift verpflichtet Betreiber, „Namen und Anschrift“ herauszugeben. Beides liegt YouTube nach eigenen Angaben jedoch nicht vor.

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Umstritten ist, ob die Weitergabe der geforderten Nutzerdaten durch die Formulierung im Gesetz (Az. I ZR 153/17) gedeckt ist. In der Verhandlung im November hatten die Richter angedeutet, dass mit einer Anschrift wohl auch die E-Mail-Adresse gemeint sein dürfte. Bei den anderen Daten schienen sie eher skeptisch.

Urheberrecht auf EU-Ebene unklar

Die Haftung von Plattformbetreibern wie YouTube oder Facebook bei Urheberrechtsverletzungen ist auf EU-Ebene ein strittiges Thema. Damit die Wahrung des Urheberrechts gewährleistet ist, müssten Plattformen Lizenzvereinbarungen mit allen möglichen Rechteinhabern abschließen.

Erst vor wenigen Wochen waren die Verhandlungen über ein neues europäisches Urheberrecht gescheitert. Das europäische Urheberrecht steht damit auf der Kippe.

YouTube-Chefin Susan Wojcicki hatte vor der Reform des EU-Urheberrechts gewarnt. Die Neuregelung könne das Netz „drastisch verändern“, sagte sie im Herbst. Vor dem Aus stehe YouTube dann aber nicht. (dpa/tan/tki)