Bonn. Der Vergewaltiger von der Bonner Siegaue wurde bereits zu elf Jahren Haft verurteilt. Doch das Strafmaß wurde am Freitag angepasst.

Für die Vergewaltigung einer Camperin in der Siegaue ist der 32 Jahre alte Angeklagte bereits verurteilt worden, doch das Strafmaß wurde erst am Freitag endgültig festgelegt. Für zehn Jahre muss der der abgelehnte Asylbewerber aus Ghana nun in Haft – eineinhalb Jahre weniger als im ersten Prozess verkündet.

Eine andere Kammer des Gerichts hatte den abgelehnten Asylbewerber aus Ghana wegen schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung bereits zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil teilweise auf: Zwar bestehe an der Schuld des Mannes kein Zweifel, wohl aber an seiner Schuldfähigkeit. Diesen Aspekt haben die Bonner Richter unter die Lupe genommen und dann die Höhe der Strafe neu festgesetzt.

Höxter-Gutachterin auch im Siegaue-Prozess aktiv

Das Landgericht hatte für den Revisionsprozess eine neue Gutachterin beauftragt. Die renommierte forensische Psychiaterin Nahlah Saimeh, die auch die Angeklagten im Mordprozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter begutachtet hatte, kam zu einem eindeutigen Ergebnis: Nichts spreche dafür, dass der 32-Jährige vermindert schuldfähig ist.

Der abgelehnte Asylbewerber aus Ghana hatte 2017 ein junges Paar aus Süddeutschland überfallen.
Der abgelehnte Asylbewerber aus Ghana hatte 2017 ein junges Paar aus Süddeutschland überfallen. © dpa | Henning Kaiser

Deshalb hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklägern auch argumentiert, dass das bisherige Strafmaß nicht zu mildern sei. Sie forderten in ihren Plädoyers, den Angeklagten erneut zu elfeinhalb Jahren Haft zu verurteilen.

Opfer hat Angstzustände und Panikattacken

Der Ghanaer hatte im April 2017 ein junges Paar aus Süddeutschland überfallen, das in der Siegaue bei Bonn zeltete. Nachts schlitzte er das Zelt mit einer Astsäge auf und forderte zunächst Geld. Dann zwang er die Studentin nach draußen und verging sich an ihr. Einige Tage später wurde der Mann festgenommen, DNA-Spuren überführten ihn eindeutig als Täter.

Zu Beginn des Revisionsprozesses hatte der Richter persönliche Erklärungen der beiden Opfer verlesen. Darin berichteten sie von Angstzuständen und Panikattacken seit der Tat. „Meine Leichtigkeit war verschwunden“, schilderte die Studentin. „Ich fühlte mich wie eine alte ausgelaugte Frau.“

Angeklagter setzte Gefängniszelle in Brand

Im Prozess hatte eine Kripobeamten die Reaktionen des überfallenen Paares nach der Tat geschildert. Die 23-jährige Studentin habe gezittert und sei nach ihrer Aussage zusammengebrochen. Ihr Freund habe von seinem Gefühl der Hilflosigkeit berichtet.

Der Angeklagte hielt sich im Gegensatz zum ersten Prozess dieses Mal weitgehend mit voreiligen Äußerungen zurück. Nach wie vor bestreitet er die Tat. Sein Verteidiger verzichtete im Plädoyer darauf, sich auf eine konkretes Strafmaß festzulegen.

Im Februar hatte der Angeklagte in seiner Gefängniszelle einen Brand verursacht und war dabei schwer verletzt worden. (dpa/jha)