Frankfurt/Main. Bundespolizei-Chef Romann holte den Verdächtigen im Fall Susanna zurück nach Deutschland. Nun wird wegen Freiheitsberaubung ermittelt.

Der Fall ist ein Politikum: Der Mordverdächtige Ali B. setzte sich in den Nordirak ab, wurde dann an Deutschland ausgeliefert – möglicherweise war das illegal. Denn nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Bundespolizei-Chef Dieter Romann.

Es bestehe der Verdacht der Freiheitsberaubung, sagte eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft am Donnerstag. „Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.“ Zuvor hatte der Südwestrundfunk (SWR) darüber berichtet.

Im Juni war bekanntgeworden, dass ein Rechtsanwalt den Bundespolizei-Chef wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung angezeigt hat.

Ali B. soll 14-jährige Susanna getötet haben

Dieter Romann ist der Chef der Bundespolizei.
Dieter Romann ist der Chef der Bundespolizei. © imago/Jürgen Heinrich | imago stock&people

Die 14-jährige Susanna aus Mainz wurde nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei im Mai in Wiesbaden vergewaltigt und umgebracht. Der Verdächtige Ali B. setzte sich zunächst in den kurdisch kontrollierten Nordirak ab, wurde dann aber abgeschoben und von der Bundespolizei nach Deutschland überführt.

Bei seiner Vernehmung gestand er, das Mädchen umgebracht zu haben, bestritt aber eine Vergewaltigung. Im Juli wurde gegen B. ein zweiter Haftbefehl erlassen. Er soll auch eine Elfjährige vergewaltigt haben.

Rechtsexperten kritisieren Abschiebung

Die Abschiebung aus dem Nordirak, bei der Romann dabei war, stieß auf Skepsis von Rechtsexperten und auf Kritik der irakischen Zentralregierung, da es laut Bagdad kein Auslieferungsabkommen zwischen dem Irak und Deutschland gebe.

Das Problem: Über die Abschiebung von Ali B. nach Deutschland entschied der Bundesregierung zufolge nicht die Regierung in Bagdad, sondern die Regierung der autonomen Region Kurdistan im Norden des Landes.

Die deutschen Behörden ahnten da bereits, dass sie sich mit der Rückführung von Ali B. diplomatisch und juristisch auf schwierigem Terrain bewegen. Bereits im Juni hatte die Bundesregierung betont, dass es sich formell nicht um eine Auslieferung, sondern um eine Abschiebung handle.

Mehrere Anzeigen gegen Dieter Romann liegen vor

Nach Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft liegen mehrere Anzeigen gegen Romann vor. Zuvor hatten die Staatsanwaltschaften in Wiesbaden und Potsdam den Fall laut SWR-Bericht geprüft und sich schließlich für nicht zuständig erklärt.

Frankfurt sei zuständig, weil es sich bei dem Flugzeug, in dem Romann und der Tatverdächtige saßen, um eine Lufthansa-Maschine handelte. Die Airline hat ihren faktischen Unternehmenssitz in Frankfurt. (dpa/jha)