Berlin. Wer im Freibad ein Selfie machen und dann bei Facebook hochladen will, muss Regeln beachten. Wir fassen die wichtigsten zusammen.

Ohne ein Selfie ist für viele Menschen heute kaum noch eine Veranstaltung denkbar. Mittagessen, Bahnfahrt und Ausflüge werden per Smartphone festgehalten. Und auch der Besuch im Freibad oder am Badesee wird gern mit Freunden in sozialen Netzwerken geteilt.

Doch in vielen Fällen wird nicht nur der eigene Bikini und die neue Badehose präsentiert, häufig sind im Hintergrund oder am Rand andere Personen auf dem Bild zu sehen. Wir erklären, wann Fotos im Schwimmbad erlaubt sind, und wann nicht.

Dann sind Fotos im Freibad erlaubt:

• Wenn eine Einwilligung der Personen auf dem Foto vorliegt, gibt es keine Einwände.

• Wenn auf dem Foto nur Objekte zu sehen sind.

• Wenn man ein Selfie macht, auf dem man nur selbst zu sehen ist.

Wann Fotos im Freibad nicht erlaubt sind:

• Wenn es der Schwimmbad-Betreiber verbietet. Ein Hamburger Bad hat im vergangenen Sommer Fotos im eigenen Bad verboten und dabei auf sein Hausrecht verwiesen. Besucher mussten in dem Bad das Objektiv ihrer Handykamera am Eingang mit einem Aufkleber verdecken.

Das Bad hatte argumentiert, dass sich Besucher durch übermäßiges Fotografieren beobachtet und gestört fühlten. Ähnlich gehen auch einige Veranstalter von Konzerten oder Betreiber von Nachtclubs vor. Achten Sie auch auf Schilder und Aushänge, die das Fotografieren komplett verbieten.

Sicher in der Badesaison: Diese Regeln sollte man kennen

weitere Videos

    • Fotos von Menschen, die eindeutig zu erkennen sind, aber dem Bild nicht zugestimmt haben, sind nicht erlaubt. Das gilt auch dann, wenn die Personen zwar nicht anhand ihres Gesichtes, aber durch andere Merkmale (Statur, Kleidung o.ä.) eindeutig zu identifizieren sind. Hobbyfotografen dürfen also nicht einfach draufhalten und Fotos in sozialen Netzwerken teilen.

    • Fotos von Kindern ohne Einwilligung der Erziehungsberichtigten. Wer im Freibad etwa einen Kindergeburtstag feiert und die Bilder davon bei Facebook, Instagram oder woanders veröffentlichen will, braucht die Zustimmung der Eltern der Kinder. Wichtig: Es reicht nicht, das Kind selbst zu fragen.