Düsseldorf. Sie halten „Danke für die schöne Nacht“ für einen originellen Verwendungszweck? Die Bank nicht. Sie muss den Geldwäscheverdacht prüfen.

„Waffenfähiges Plutonium“, „Für Koks und Nutten“ oder „Danke für die Niere“: Viele Bankkunden finden es zu langweilig, bei Überweisungen in das Feld Verwendungszweck einfach nur eine Rechnungsnummer, eine Versichertenziffer oder die eigene Anschrift einzutragen.

Beispiele sind dafür auf besonderen Webseiten zuhauf zu finden. Wer nicht ganz ernst gemeinte Zwecke mit einem Augenzwinkern an Freunde oder Bekannte sendet, sollte aber lieber vorsichtig sein. Sonst könnte am Ende sogar die Polizei gegen ihn ermitteln.

Banken müssen Überweisungen auf den Verdacht von Geldwäsche oder Betrug prüfen. „Lustig gemeinte Verwendungszwecke können zu erhöhtem Arbeitsaufwand und auch Verzögerungen führen“, sagt Stefan Marotzke, Sprecher des Sparkassen- und Giroverbandes.

Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft

„Der Schabernack belastet eine Verwaltung“, beklagt auch eine Sprecherin des Zollkriminalamtes. Solche Fälle würden schon hin und wieder vorkommen. So bestätigt die Staatsanwaltschaft München, dass vor einiger Zeit „immer wieder Geldwäscheverdachtsanzeigen wegen bemerkenswerter Verwendungszwecke („Koks Nutten Marihuana und was man sonst so für eine gute Party braucht“, „Waffenfähiges Plutonium“) kamen. Dies habe mittlerweile aber aufgehört. Zum Ausgang der Anzeigen konnte die Staatsanwaltschaft keine Angaben machen, eine Einstellung des Verfahrens sei aber wahrscheinlich.

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    Dennoch: „Kreditinstitute sind verpflichtet, Ungewöhnlichkeiten in Geschäftsbeziehungen und im Zahlungsverkehr zu erkennen“, erläutert der Bundesverband deutscher Banken. Wobei es recht unwahrscheinlich ist, dass echte Geldwäsche mit auffälligen Verwendungszwecken vonstatten geht.

    Wie wär’s mit „Keine Steuergelder für Bankenrettung“?

    Wenn Kunden wiederholt zweideutige Verwendungszwecke angeben, wäre dies theoretisch ein berechtigter Kündigungsgrund für Banken. Grundsätzlich könnte man natürlich auch gar keinen Zweck angeben – dazu sind Bankkunden nämlich nicht verpflichtet.

    In Deutschland werden nach Statistiken der Bundesbank jährlich mehr als sechs Milliarden Überweisungen getätigt. Der Bankenverband erklärt, man kontrolliere anhand von Listen mit auffälligen Begriffen. Diese Kriterien seien aber geheim und unterschieden sich je nach Geschäftsfeld der Geldinstitute und Kunden. (dpa/aba)