Berlin. Bei der WM wird es wieder zahlreiche Autokorsos geben. Doch was ist dabei erlaubt? Wir klären die wichtigsten Fragen zu Jubelfahrten.

Am 17. Juni spielt die deutsche Nationalmannschaft bei der Fußball-WM in Russland zum ersten Mal. Und danach könnten wieder Tausende Fußball-Fans auf den Straßen feiern. Doch für den Autokorso gibt es klare Regeln: So sind nicht alle Fahnen erlaubt und auch grundlegende Straßenverkehrsregeln sind nicht außer Kraft gesetzt.

Die wohl wichtigste Regel zu Autokorsos ist wohl, dass sie laut Straßenverkehrsordnung (StVO) eigentlich angemeldet werden müssen – so wie alle Fahrten in Verbänden, „die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch“ nehmen.

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Polizei meist ein Auge zudrückt und Fans beim Autokorso nicht nach einer Anmeldung fragen. Bei einigen anderen Regeln sind die Behörden aber strenger.

Diese Regeln gelten beim Autokorso:

• Anschnallpflicht: Nur weil die Fußballnationalmannschaft ein Spiel gewonnen hat, fällt die Anschnallpflicht nicht weg. Das gilt für Fahrer und Beifahrer. Auch müssen Beifahrer stets im Auto sitzen. Einfach aufs Dach klettern oder aus dem Kofferraum winken ist bei der Fahrt verboten.

• Ampeln und Verkehrsschilder: „Keinesfalls dürfen zum Beispiel rote Ampeln und Stoppschilder überfahren werden“, sagte Verkehrsrechtsexpertin Daniela Mielchen aus Hamburg bereits anlässlich der Fußball-Europameisterschaft der Nachrichtenagentur dpa.

• Car-Bikinis und Flaggen: Solange Flaggen keine anderen Verkehrsteilnehmer stören oder das eigene Auto unsicher machen, sind sie kein Problem. Dabei dürfen Lichter nicht von Flaggen oder Aufklebern verdeckt sein – auch Blinker in Seitenspiegeln müssen frei bleiben. Besonders warnen Experten vor Ansteck-Flaggen oder Flaggen, die ins Fenster eingehängt werden: Diese können bei höheren Geschwindigkeiten wegfliegen. Vor Autobahnfahrten mit einer Flagge sollten Fans also die Sicherheit überprüfen.

• Autoteile in Nationalfarben: Theoretisch können Fahrer ihr Auto auch in den Nationalflaggen des eigenen Landes lackieren, folieren oder bekleben. Problematisch könnte es aber bei der deutschen Flagge werden. Denn der goldene Teil der Flagge könnte andere Verkehrsteilnehmer blenden. Die Berliner Polizei zog im April einen komplett goldenen Lamborghini aus dem Verkehr, weil er zu sehr strahlte und so die Sicht anderer Verkehrsteilnehmer behinderte.

• Hupen: Laut Paragraf 16 der StVO dürfen Autofahrer nur hupen, wenn sie außerhalb von geschlossenen Ortschaften überholen wollen oder wenn eine Gefahr für andere besteht. Hupen aus Freude ist also streng genommen nicht erlaubt. Die Fälle, in denen die Polizei dafür allerdings ein Bußgeld von zehn Euro erhoben hat, dürften relativ selten sein.

Was beim Autokorso erlaubt ist und was nicht, sehen Sie in unserem Video (siehe oben). (mit dpa-Material)