Limburg. Wegen Kinderpornos auf dem PC muss ein Bistumsmitarbeiter eine Strafe zahlen. Für die Kirche ist die Angelegenheit noch nicht erledigt.

Ein Mitarbeiter des Bistums Limburg muss wegen des Besitzes von Kinderpornos 12.000 Euro zahlen. Ein entsprechender Strafbefehl des Amtsgerichts sei rechtskräftig geworden, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Freitag mit.

Der Beschuldigte habe keinen Einspruch eingelegt und damit die Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 80 Euro akzeptiert. Das kirchenrechtliche Verfahren gegen den Mann läuft aber noch weiter, wie das Bistum mitteilte. Zuvor hatte die „Frankfurter Neue Presse“ darüber berichtet.

Die Ermittler werfen dem 56-Jährigen vor, sich 88 Kinderporno-Bilddateien verschafft zu haben sowie 69 Dateien mit jugendpornografischen Aufnahmen. Diese wurden demnach unter anderem auf dem Dienstrechner des Mannes gefunden. Zudem soll er in vier Fällen auf einschlägige Internetseiten zugegriffen haben, um sich mit Dateien zu versorgen.

Mitarbeiter bleibt vom Dienst freigestellt

Im Vergleich zu anderen Fällen liege die Zahl der gefundenen Aufnahmen eher im unteren Bereich, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft.

Der Verdacht gegen den Mitarbeiter war im Februar 2017 bekannt geworden. Ermittler stellten damals im Büro und in der Wohnung des Mannes Datenmaterial sicher.

Das Bistum Limburg habe in dem Fall unverzüglich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und jederzeit mit den staatlichen Stellen zusammengearbeitet und die Ermittlungen unterstützt, teilte die Diözese am Freitag mit. Bis zum Abschluss des kirchenrechtlichen Verfahrens bleibe der Mitarbeiter vom Dienst freigestellt.

Kirchenrechtliches Verfahren läuft noch

„Das Bistum hat bei den staatlichen Stellen Akteneinsicht beantragt, um die im staatlichen Verfahren aufgekommenen Erkenntnisse im kirchenrechtlichen Verfahren zu berücksichtigen“, teilte die Diözese weiter mit. Welche Folgen am Ende auf den Mitarbeiter warten, ist noch offen.

Das Kirchenrecht sieht nach Angaben eines Bistumssprechers allgemein verschiedene Sanktionsmöglichkeiten vor: beispielsweise finanzielle Konsequenzen, Einschränkungen bei der Dienstausübung oder die Entlassung aus dem Klerikerstand. (dpa)