Freiburg. Hussein K. hat 2016 in Freiburg eine Studentin getötet. Wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht, bekommt er dafür die Höchststrafe.

Im Freiburger Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. hat der Staatsanwalt eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung beantragt. Der Angeklagte sei gefährlich für die Allgemeinheit, sagte Oberstaatsanwalt Eckart Berger am Freitag vor dem Landgericht.

Es gehe von ihm ein hohes Rückfallrisiko aus, schwere Straftaten gegen junge Frauen seien wahrscheinlich. Die Vorwürfe des Mordes und der besonders schweren Vergewaltigung seien in dem Prozess erhärtet worden. Es müsse Erwachsenenstrafrecht gelten, zudem müsse die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, sagte Berger. Damit wäre eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen.

Urteil ist für den 22. März geplant

Hussein K., zu dessen Alter es widersprüchliche Angaben gibt, hatte zugegeben, im Oktober 2016 nachts in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt zu haben. Die Frau ertrank im Fluss Dreisam.

Die Eltern des Opfers sind in dem Prozess Nebenkläger. Der Vertreter der Nebenklage sowie der Verteidiger plädieren neuen Planungen des Gerichts zufolge am Montag (12. März). Das Urteil ist für den 22. März geplant. (dpa)