Lüneburg. Eine Schule sagt eine Weihnachtsfeier ab – angeblich nach der Kritik einer muslimischen Schülerin. Der Schulleiter widerspricht nun.

Der Schulleiter des Lüneburger Gymnasiums Johanneum hat die Berichte über eine verlegte Weihnachtsfeier am Dienstagabend zurückgewiesen. Eine Feier für die Mittelstufe falle in diesem Jahr aufgrund eines Personalwechsels im Kollegium aus. „Hier liegt keine grundsätzliche Entscheidung über eine Abschaffung vor“, so Direktor Friedrich Suhr.

Medienberichte über die Streichung einer verpflichtenden Weihnachtsfeier an dem Gymnasium hatten für Wirbel gesorgt. Dem NDR zufolge hatte sich im vergangenen Jahr eine muslimische Schülerin darüber beschwert, dass die dort gesungenen christlichen Lieder nicht mit ihrem Glauben vereinbar seien. Deshalb sei die Feier in diesem Jahr auf den Nachmittag verlegt worden, und die Teilnahme sei freiwillig, hieß es.

Schulleiter Suhr dementierte nun. Demnach habe sich die Schülerin im verpflichtenden Fachunterricht beschwert, „als eine Lehrkraft das Singen von Weihnachtsliedern ansetzen wollte“. Daraufhin habe er „um eine sensible Handhabung im Pflichtunterricht“ gebeten, erklärte Suhr.

Schulen können über Weihnachtsfeiern frei entscheiden

Laut Landesschulbehörde können Schulen frei entscheiden, ob und in welchem Umfang sie eine Weihnachtsfeier während der Unterrichtszeit anbieten. Grundsätzlich gebe es kaum Berichte über daraus resultierende Glaubenskonflikte, sagte Sprecherin Bianca Schöneich am Dienstag in Lüneburg dem epd. „Wir raten den Schulen allerdings dazu, dass mit glaubensbezogenen Inhalten maßvoll umgegangen werden soll“, betonte sie. „Eine Weihnachtsfeier sollte nicht den Charakter eines Gottesdienstes haben.“

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    Die hannoversche Oberlandeskirchenrätin Kerstin Gäfgen-Track betonte, in Schulen müsse es eine religionssensible Vermittlung der adventlichen und weihnachtlichen Inhalte geben. Diese gehörten „zu den grundlegenden kulturellen Pfeilern unserer Gesellschaft.“

    „Eher besinnliches Zusammensein“

    Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen basiere laut niedersächsischem Schulgesetz auch auf der Grundlage des Christentums. „Von daher sind die christlichen Grundüberzeugungen in den Schulen zur Sprache zu bringen.“

    Dennoch müssten die Überlegungen von Schulen ernst genommen werden, beispielsweise Weihnachtsfeiern angesichts ihrer nicht-christlichen Lehrer und Schüler eher „besinnliches Zusammensein“ zu nennen. „Es zeigt, dass aller Advents- und Weihnachtstraditionen zum Trotz der christliche Glaube nicht mehr unhinterfragt ist.“ Allerdings dürfe die Antwort nicht der Verzicht auf Weihnachtsfeiern oder traditionelles Liedgut sein. (jha/epd)