Lüneburg. Weihnachtsfeier – in der Unterrichtszeit? Nicht mehr an einem Gymnasium in Lüneburg. Eine muslimische Schülerin störten die Lieder.

Nach der Beschwerde einer muslimischen Schülerin veranstaltet das Lüneburger Gymnasium Johanneum in diesem Jahr keine verpflichtende Weihnachtsfeier während der Unterrichtszeit. Die Feier wird stattdessen auf den Nachmittag verlegt, und die Teilnahme ist freiwillig. Einem Bericht des NDR zufolge hatte sich die Schülerin im Vorjahr beschwert, dass die dort gesungenen christlichen Lieder nicht mit ihrem Glauben vereinbar seien.

Die Feier soll nach Angaben der Schule am Mittwoch stattfinden. Schulrektor Friedrich Suhr hatte gegenüber der „Landeszeitung Lüneburg“ erklärt, er könne und wolle niemanden zu einer Weihnachtsfeier zwingen. Eine aktuelle Stellungnahme dazu wollte die Schule auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) nicht abgeben.

Land: Wie Gottesdienst sollte Feier nicht sein

Laut Landesschulbehörde können Schulen frei entscheiden, ob und in welchem Umfang sie eine Weihnachtsfeier während der Unterrichtszeit anbieten. Grundsätzlich gebe es jedoch kaum Anfragen zu Weihnachtsfeiern und daraus resultierenden Glaubenskonflikten, sagte Sprecherin Bianca Schöneich am Dienstag in Lüneburg dem epd. „Wir raten den Schulen allerdings dazu, dass mit glaubensbezogenen Inhalten maßvoll umgegangen werden soll“, betonte sie. „Eine Weihnachtsfeier sollte nicht den Charakter eines Gottesdienstes haben.“

Der AfD-Vorsitzende Alexander Gauland kritisierte eine „freiwillige Unterwerfung gegenüber dem Islam“ und nannte das Vorgehen der Schule „unerträglich“.

Wie uns Weihnachtsmusik stresst

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    Schule: Rücksicht auf Empfinden Andersdenkender

    Nach dem NDR-Bericht beruft sich die Schule, die im Jahr 1406 als Schule der St. Johanniskirche gegründet wurde, auf das niedersächsische Schulgesetz. Darin heißt es im dritten Paragrafen, dass öffentliche Schulen grundsätzlich Schülerinnen und Schülern aller Bekenntnisse und Weltanschauungen offenstehen. In Erziehung und Unterricht sei die Freiheit zum Bekennen religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen zu achten und auf die Empfindungen Andersdenkender Rücksicht zu nehmen. (law/epd)

    Anmerkung der Redaktion: Inzwischen hat sich die Schule zu dem Fall geäußert und die Berichte über die verlegte Weihnachtsfeier dementiert, wie Sie hier nachlesen können.