Düsseldorf/Langen. Der Abschiedsgruß eines Air-Berlin-Piloten hatte Schlagzeilen gemacht. Nun steht fest: Das Durchstarten in Düsseldorf hat keine Folgen.

Keine Konsequenzen für den Piloten, der beim letzten Langstreckenflug einer Air-Berlin-Maschine spektakulär für eine Ehrenrunde durchgestartet war. Das in etlichen Videos festgehaltene Manöver am Düsseldorfer Airport hatte das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) auf den Plan gerufen.

Die Prüfung dort ist jetzt abgeschlossen, wie eine Sprecherin unserer Redaktion erklärte. Der Pilot von Flug AB7001 hatte viele Sympathien mit dem Manöver gewonnen, war aber auch kritisiert worden.

Die Experten des Bundesamts im hessischen Langen nahmen sich den Fall vor und prüften, ob Pilot oder Tower Vorschriften missachtet hatten. Die Maschine war im Anflug auf Düsseldorf noch einmal durchgestartet und hatte eine ungewöhnliche Linkskurve über die Flughafengebäude genommen.

Pilot hatte mögliches „Fehlanflugverfahren“ angekündigt

Das hatte er aber angekündigt und abgesprochen, wie auch die BAF-Prüfung ergab: „Alle entsprechenden Freigaben lagen vor, und seitens der Flugsicherung wurden alle sicherheitsrelevanten Vorgaben eingehalten“, so Sprecherin Kerstin Weber. Das Amt hatte von der Flugsicherung die Radarplots und die Aufzeichnung des Funkverkehrs angefordert und die Beteiligten angehört.

Flug AB7001 tief über dem Düsseldorfer Flughafen.
Flug AB7001 tief über dem Düsseldorfer Flughafen. © YouTube/Jule T. | YouTube/Jule T.

Der Pilot hatte vor der Landung ein mögliches „Fehlanflugverfahren“ angekündigt, das ein Durchstarten erforderlich machen könnte und angefragt, ob er dann diesen Kurs nehmen könnte. Der Tower hatte dafür grünes Licht gegeben. Mit der Einzelfreigabe für ein mögliches Fehlanflugverfahren sei die Verantwortung für die Flugwegführung weiterhin beim Piloten verblieben, erklärt das BAF.

„Durchaus ungewöhnlicher Flugverlauf“

Der „durchaus ungewöhnliche Flugverlauf“ habe jedoch nicht gegen luftrechtliche Vorschriften verstoßen. Das heißt: Kein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Piloten, keine Verstöße bei den Fluglotsen. Von der insolventen Fluggesellschaft, die den Flugbetrieb eingestellt hat, war der Pilot suspendiert worden. Das ist ein übliches Vorgehen, wenn es Untersuchungen gibt.

hatte unserer Redaktion dazu bereits kurz nach dem Manöver gesagtWenn ein Pilot einen Fehlanflug ankündigt, kann das verschiedenen Gründe haben, er muss sie aber nicht angeben. Markus Wahl, Sprecher der Pilotenvereinigung Cockpit,: „Wenn ein Pilot sagt, er muss durchstarten, dann startet er durch, und der Grund dahinter ist auch sekundär.“ Wahl weiter: „Ich finde, die letzte Landung wäre auch schon ein ausreichender Grund.“ Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ist dem Grund nicht nachgegangen, ist dafür nicht zuständig.

Passagiere der Maschine hatten überwiegend von einem besonderen Erlebnis berichtet. Der Pilot hatte das Manöver auch ihnen zuvor angekündigt. Anwohner am Flughafen hatten aber beklagt, der ungewöhnliche Kurs der Maschine habe sie verängstigt.

Letzter Flug - Mitarbeiter und Passagiere nehmen Abschied von Air Berlin

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