Bonn. Der Prozess um die Vergewaltigung einer Camperin geht womöglich in eine weitere Runde. Der Täter wehrt sich jetzt gegen das Urteil.

  • Der Vergewaltiger einer Camperin in Bonn wurde zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt
  • Gegen die Strafe legte er nun Rechtsmittel ein
  • Über den Antrag muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden

Im Fall der Vergewaltigung einer Camperin bei Bonn hat der Verurteilte wie angekündigt Rechtsmittel eingelegt. „Nun warten wir das schriftliche Urteil des Landgerichts ab und schauen dann in Ruhe, wie wir die Revision begründen“, sagte sein Verteidiger Martin Mörsdorf am Mittwoch auf dpa-Anfrage.

Über den Antrag muss dann der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheiden. Das Landgericht Bonn hatte am vergangenen Donnerstag einen Angeklagten wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

23-Jährige bedroht und vergewaltigt

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 31-Jährige im April ein junges Paar überfallen hatte, das in der Siegaue in Troisdorf zeltete. Der Angeklagte schlitzte demnach nachts das Zelt auf, bedrohte das Paar aus Baden-Württemberg mit einer Astsäge und vergewaltigte die 23-jährige Frau.

Der 31-Jährige – ein abgelehnter Asylbewerber aus Ghana – wurde wenige Tage später festgenommen. Im Prozess bestritt er die Tat. Das Gericht stützte sein Urteil vor allem auf DNA-Spuren. (dpa)