Bonn. Ein Paar ist beim Zelten überfallen und die Frau vergewaltigt worden. Nun wurde der Angeklagte zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Für die Vergewaltigung einer Camperin in Troisdorf bei Bonn ist ein 31-Jähriger zu einer Haftstrafe von elf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Bonner Landgericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der Angeklagte im April in der Siegaue ein junges Paar aus Baden-Württemberg beim Zelten überfallen hatte.

Der abgelehnte Asylbewerber aus Ghana bedrohte seine Opfer nach Überzeugung der Richter und vergewaltigte die 23 Jahre alte Frau. Die Tat hatte überregional für Aufsehen gesorgt.

Zelt mit Astsäge aufgeschlitzt

Laut Anklage hatte der Mann nachts plötzlich das Zelt des aus Baden-Württemberg stammenden Paares in Troisdorf mit einer Astsäge aufgeschlitzt. Er habe eine Lautsprecherbox und sechs Euro gestohlen und die 23-Jährige gezwungen, das Zelt zu verlassen. Dann soll er über die Studentin hergefallen sein. Die Staatsanwaltschaft sah den Angeklagten durch DNA-Spuren überführt. Ein psychiatrisches Gutachten stufte ihn als schuldfähig ein.

Eine Kripobeamtin, die das Opfer vernommen hatte, schilderte im Prozess, dass die 23-Jährige geistesgegenwärtig reagiert habe. Demnach leistete die Frau bei der Tat keinen Widerstand und beschwor ihren Freund beim Verlassen des Zeltes, sein Schweizer Messer stecken zu lassen und die Polizei zu rufen. Während der Aussage der Opfer im Prozess hatte das Gericht die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Pärchen leidet noch heute unter den Folgen

„Die beiden Geschädigten hatten Todesangst“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Sie hätten keinen anderen Ausweg gesehen, als auf die Forderungen des Täters einzugehen – in der Hoffnung, dann mit dem Leben davonzukommen. Die Studentin und ihr 26 Jahre alter Freund hätten eine Horrornacht erlebt, unter deren Folgen sie noch heute leiden.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten. Deshalb mussten die Studentin und ihr Freund in dem Prozess als Zeugen aussagen. Dies sei eine zusätzliche Belastung für sie gewesen, sagte der Richter.

Angeklagter fiel vor Gericht negativ auf

Vor allem wegen der eindeutigen DNA-Spuren sei die Beweislast gegen den Angeklagten von Anfang an erdrückend gewesen. Im Prozess war der 31-Jährige mehrfach durch aufbrausendes Verhalten negativ aufgefallen. Unter anderem hatte er das Opfer am ersten Verhandlungstag als Prostituierte bezeichnet.

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 13 Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidiger forderten kein konkretes Strafmaß. Der 31-Jährige nahm das Urteil ohne äußerliche Regung entgegen. Sein Verteidiger kündigte an, dass sein Mandant Revision einlegen wolle. (dpa)