Würzburg. Sechs Jugendliche starben in einer Laube, weil der Angeklagte einen Generator falsch aufstellte. Er verlor zwei seiner eigenen Kinder.

Was hat er nur getan? Diese Frage stellt er sich häufig seit der Tragödie. Zwei seiner Kinder sind tot und dazu noch vier weitere Jugendliche. Sie erstickten in seiner Gartenlaube, weil der Vater im Nebenraum einen Stromgenerator aufgestellt und die deutlichen Warnhinweise nicht beachtet hat.

„Was im Januar passiert ist, ist die schlimmste Katastrophe meines Lebens“, sagt der 52-Jährige, der wirkt wie ein gebrochener Mann. „Sie alle waren Freunde, sie alle waren noch so jung.“ Seit Dienstag steht er in Würzburg vor Gericht – wegen fahrlässiger Tötung in sechs Fällen. Eine Erklärung hat er nicht.

Abgase sollten durch selbstgebaute Leitung nach draußen

Es hätte ein schöner Abend werden sollen. Seine älteste Tochter feierte an jenem bitterkalten Wintertag ihren 18. Geburtstag nach, zusammen mit einem Bruder und vier anderen Jungs im Alter von 18 und 19 Jahren. Das Mädchen hatte in das etwa 50 Quadratmeter große Gartenhäuschen ihres Papas eingeladen. Der Vater gab sich alle Mühe, brachte eine Torte und Getränke vorbei. Damit sie es warm haben, stellte er einen benzinbetriebenen Generator in die Hütte. Doch der war nicht für Innenräume geeignet.

Normalerweise warnen Totenkopfsymbole auf diesen Geräten eindringlich davor, sie in geschlossenen Räumen aufzustellen. Laut Anklage versuchte der Vater, die Abgase durch eine selbstgebastelte, wackelige Leitung nach draußen zu leiten. Doch der Schlauch fiel vermutlich im Lauf des Abends zu Boden, die Abgase verteilten sich in der Hütte und vergifteten die Freundesclique.

Vater: „Es sollte ein schöner Geburtstag werden“

Während des Prozessauftakts weint und schluchzt der Mann aus Unterfranken. Der Angeklagte – lange Haare, Vollbart, Holzfällerhemd – übernimmt die Verantwortung: „Ich kann es mir nicht erklären. Ich will aber keine Schuld von mir weisen“, liest Strafverteidiger Hubertus Krause vor. Der Kraftfahrer versucht, sich so genau wie möglich zu erinnern.

Für die Party habe er extra Feuerwerk gekauft und eine Genehmigung für das Abbrennen besorgt. „Es sollte ein schöner Geburtstag werden.“ Die selbst konstruierte Abgasleitung habe er schon häufig verwendet. Nie sei etwas passiert. Am Abend kamen dann seine Tochter und die fünf Jungs. Er habe ihnen zum Abschied noch gesagt, dass sie es nicht übertreiben sollen.

Angeklagter selbst fand die toten Jugendlichen

Das Telefon legte er beim Schlafengehen neben das Bett. „Damit ich es mitbekomme, falls die Kinder noch etwas brauchen.“ Die Verzweiflung des Mannes ist deutlich spürbar. Er selbst fand die Jugendlichen am nächsten Morgen. Zuerst habe er gedacht, sie schliefen noch. „Mein erster Gedanke war, dass sie zu viel getrunken hatten, denn ich nahm auch Geruch von Erbrochenem wahr.“

Doch als er seine Tochter sanft wecken wollte, fühlte sie sich kalt an. Wenig später sei ihm klar geworden, „dass etwas Schreckliches passiert ist“. Das tödliche Kohlenmonoxid, das weder gerochen noch geschmeckt werden kann, hatte sich schnell in der Hütte ausgebreitet. Der Anklage zufolge starben die Jugendlichen vermutlich schon ein bis zwei Stunden, nachdem ihre Feier gegen 21 Uhr begonnen hatte.

Zwei Familien treten als Nebenkläger auf

Vielen, die den Auftritt des Mannes erleben, geht sein Schicksal nahe. Er hat zwei Kinder verloren – schon wieder. Er und seine Frau mussten schon einmal ein Kind zu Grabe tragen, teilt er in der persönlichen Erklärung mit: „Das ist das Schlimmste, was Eltern passieren kann.“ Nun muss er nicht nur mit dem Verlust, sondern auch mit der Schuld fertig werden. Vor Gericht sitzt er zusammengesunken auf seinem Stuhl, weint viel und antwortetet den Richtern nur mit einem Kopfnicken oder -schütteln. Immer wieder vergräbt er den Kopf in seinen Händen.

Ein Gerichtssprecher gibt allerdings zu bedenken, dass nicht nur die Kinder des Angeklagten, sondern auch vier weitere Jugendliche in der Gartenlaube starben. Zwei Familien sitzen als Nebenkläger im Gerichtssaal. Drei Verhandlungstage sind angesetzt. Im härtesten Fall droht dem Vater eine fünfjährige Haftstrafe. (mit dpa)