München. Im Rechtsstreit um eine Maklergebühr will Boateng Berufung einlegen. Das Gericht hatte entschieden, dass er 300.000 Euro zahlen müsse.

Fußball-Star Jérôme Boateng soll einer Immobilienfirma 300.000 Maklergebühr nachzahlen. Ein entsprechendes Urteil fällte das Landgericht München I am Mittwoch. Der Profi des FC Bayern München will jedoch in Berufung gehen.

„Das ist eine Verurteilung, die unserer Auffassung nach nicht gerechtfertigt ist“, sagte Boatengs Anwalt, Hans Ulrich Rosenkranz, unserer Redaktion. „Wir werden das deshalb in der nächsten Instanz überprüfen lassen.“

Auch WhatsApp-Nachrichten als Beweise

Der Makler einer Immobilienfirma aus Grünwald (Landkreis München) hatte Boateng beim Hauskauf geholfen und legte vor Gericht einen Vertrag vor, der im Mai 2016 geschlossen wurde. Boateng hatte nicht gezahlt, weil er die Abmachung als Freundschaftsdienst verstanden hatte. Der Fußballer habe dem Freund schlichtweg vertraut, sagte sein Anwalt.

Die beiden Männer hatten sich kennengelernt, weil ihre Kinder denselben Kindergarten besuchen. Für das Gericht war es jedoch eindeutig, dass sich Boateng an den Vertrag mit dem Makler halten muss. Er sei nicht von ihm überfahren worden und habe genau gewusst, was er unterschreibe. Das gehe zum Beispiel aus mehreren hin und her geschickten WhatsApp-Nachrichten hervor. (dpa)