Burghaun/Fulda. Sieben Menschen, darunter Kinder, werden bei einem schweren Unfall verletzt. Der Rettungskräfte-Einsatz verzögert sich danach unnötig.

Sieben Menschen, darunter drei Kinder, sind bei einem Unfall auf der Autobahn 7 in Hessen verletzt worden. Ein 28-Jähriger hatte am Sonntagabend nahe Burghaun im Kreis Fulda bei nasser Fahrbahn und wegen zu hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, wie die Polizei mitteilte. Er krachte in die Leitplanke und wurde schließlich gegen einen anderen Wagen geschleudert. Die Einsatzkräfte kamen zunächst nicht zur Unfallstelle durch, weil keine Rettungsgasse gebildet wurde.

Verletzungen erlitten der Unfallverursacher sowie seine Lebensgefährtin (23) und ihre drei Kinder im Alter von vier Monaten, anderthalb und sechs Jahren. Die sechsjährige Tochter wurde mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen – wegen eines „unklaren Verletzungsbildes“. Sie hatte hinten im Auto in der Mitte gesessen.

Polizei kritisiert Autofahrer

Auch das Paar in dem anderen Auto – ein 31-Jähriger und seine 29 Jahre alte Lebensgefährtin – kam in eine Klinik. „Wie durch ein Wunder“ sei niemand lebensgefährlich verletzt worden, teilte die Polizei mit. Den Sachschaden schätzte sie auf über 35.000 Euro.

Die Polizei kritisierte das Verhalten der Autofahrer im entstandenen Stau, weil keine Rettungsgasse gebildet wurde. Es sei schwierig gewesen für Polizei und Rettungskräfte, sich einen Weg zur Unfallstelle zu bahnen. Insgesamt kamen vier Rettungswagen und ein Hubschrauber zum Einsatz. Die Autobahn war anderthalb Stunden voll gesperrt. Der Verkehr staute sich zeitweise auf sieben Kilometern.

Rettungsgasse ist Pflicht

Martin Schäfer, Sprecher im Polizeipräsidium Osthessen, sagte mit Blick auf die Probleme mit der Rettungsgasse: „Die Verkehrsmoral lässt bei einigen Autofahrern schwer zu wünschen übrig. Jeder sollte sich überlegen, wie er sich fühlen würde, wenn er eingeklemmt in seinem Auto liegt, auf Hilfe wartet – und im Stau werden die Rettungskräfte blockiert.“ Dann würden Sekunden zu Stunden quälenden Wartens. „Zudem wird Zeit für lebensrettende Maßnahmen vergeudet.“

In der Straßenverkehrsordnung ist die Rettungsgasse klar geregelt. Unter Paragraf 11 der StVO heißt es: „Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge (...) in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen (...) zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.“

Rettungskräfte mussten zwei Kilometer laufen

Erst im Februar wurde ein Fall von der A7 bei Kassel bekannt, bei dem Rettungsdienste die Unfallstelle erst nach einem zwei Kilometer langen Fußweg erreichten. Wie die Polizei in Kassel mitteilte, hatten die Verkehrsteilnehmer im rund sechs Kilometer langen Rückstau keine Rettungsgasse gebildet. Die Feuerwehr verzichtete im Nachhinein auf Anzeigen.

In einem weiteren Fall aus Hessen wurden Rettungskräfte im März sogar beschimpft. Nachdem die Polizei einen Rettungswagen mit Blaulicht durch den Stau eskortiert und die Autofahrer per Signal dazu aufgefordert hatte, eine Rettungsgasse zu bilden, hätten einige Autofahrer diese Chance laut Feuerwehr ausgenutzt, um schnell durch den Stau zu kommen.

Alle nachkommenden Helfer der Feuerwehr kamen nicht mehr zum Unfallort – die Gasse war verstopft. Anstatt Platz zu machen hätten die Autofahrer die 800 Meter zum Unfallort laufenden Feuerwehrleute angepöbelt. Die renitenten Verkehrsteilnehmer kamen mit einem Bußgeld davon.

So sieht eine korrekte Rettungsgasse aus

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Wie eine korrekt gebildete Rettungsgasse aussieht, hatte die Feuerwehr Königsbrunn mit ihrem millionenfach angeschauten Video auf Facebook im April vergangenen Jahres gezeigt.

Durch die Windschutzscheibe eines Rettungsfahrzeugs bei einer Einsatzfahrt auf der B17 bei Königsbrunn gefilmt, zeigt der Clip, wie schnell die Rettungskräfte zum Unfallort vordringen können, wenn sich Autofahrer vorbildlich verhalten und bei Stau eine Rettungsgasse freilassen. (bekö/jkali/dpa)