Berlin. Mittelspur-Schleicher! Reißverschluss-Versager! Viele Autofahrer ärgern sich über andere Verkehrsteilnehmer. Sind sie selbst besser?

Ist am Wagen da vorne wohl mal wieder der Blinker kaputt? Hallo, noch nie was von Reißverschlussprinzip gehört? Und warum blockieren eigentlich Dauerschleicher ständig die mittlere Autobahnspur? Den meisten Autofahrern fallen Fehler im Straßenverkehr zwar auf – vor allem jedoch bei anderen.

Und selbst? Wie häufig merkt man, dass man selbst nicht ganz korrekt reagiert hat? Hier einige der beliebtesten Fehler:

• Blinken – wozu eigentlich?

Erinnern Sie sich noch an „StudiVZ“, sozusagen das deutsche Facebook? Da gab es eine Gruppe, der die Nutzer beitreten konnten. Sie hieß „Ich blinke nicht, weil’s dich gar nix angeht, wo ich hin will!“. Haben die autofahrenden Anhänger dieses Prinzips recht? Laut Straßenverkehrsordnung nicht.

„Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen“, heißt es in Paragraf 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wer nicht der StVO entsprechend blinkt, müsse mit einer Geldbuße von 10 Euro rechnen, warnt der ADAC auf seiner Internetseite.

Und doch scheint Blinken aus der Mode gekommen zu sein. Nur zwei Drittel der Autofahrer blinken, heißt es in einer ADAC-Broschüre. Doch Blinken ist die einzige Möglichkeit, zu zeigen, was man vorhat. Das lasse den Verkehr flüssiger fließen und vermeide Unfälle.

Notwendig sei das rechtzeitige und deutliche Blinken etwa bei jedem Fahrspurwechsel – ob beim Überholen oder beim Ausweichen vor Hindernissen, beim Abbiegen – auch an abknickenden Vorfahrtstraßen –, beim Anfahren aus einer Parklücke oder bei der Ausfahrt aus einem Kreisverkehr.

• Wie verhält man sich im Kreisverkehr richtig?

Tatsächlich kann man auch zu viel blinken, gerade beim Kreisverkehr ein beliebter Fehler. Ist ein Kreisverkehr mit dem typischen blauen Schild (Zeichen 215) und dem Vorfahrt-gewähren-Schild (kopfstehendes Dreieck mit rotem Rand; Zeichen 205) gekennzeichnet, haben die Fahrzeuge auf der Kreisbahn Vorfahrt.

Achtung: „Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig“, regelt Paragraf 8, Absatz 1 a der StVO. Bei der Ausfahrt aus dem Kreis ist das Setzen des Blinkers hingegen Pflicht. „Somit können andere Autofahrer zügiger in den Kreisverkehr einfahren“, begründet der ADAC.

Bei Kreisverkehren, die mit dem blauen Verkehrszeichen 215 und dem Vorfahrt-gewähren-Schild 205 gekennzeichnet sind: Blinken nur bei der Ausfahrt aus der Kreisbahn.
Bei Kreisverkehren, die mit dem blauen Verkehrszeichen 215 und dem Vorfahrt-gewähren-Schild 205 gekennzeichnet sind: Blinken nur bei der Ausfahrt aus der Kreisbahn. © imago | imago

Auch der Vorrang von Fußgängern und Fahrradfahrern bei der Ein- und Ausfahrt ist am Kreisverkehr verhältnismäßig kompliziert geregelt. Wer aus dem Kreisverkehr herausfährt, muss sowohl Fußgänger als auch Fahrradfahrer zuerst passieren lassen. Bei der Einfahrt hingegen muss der Fußgänger warten, der Fahrradfahrer auf dem Fahrradweg nicht. Ausnahmen müssen Autofahrer etwa bei Zebrastreifen oder Ampeln an der Kreisverkehr-Einfahrt beachten.

Zudem bringen auch unterschiedlich große Kreisverkehre verschiedene Regeln mit sich. Die kleinste Variante mit maximal 22 Metern Durchmesser hat eine befahrbare Kreisinsel in der Mitte. Doch nur große Fahrzeuge wie Busse oder Lkw dürfen auch tatsächlich drüberfahren – mit niedriger Geschwindigkeit. Autofahrer müssen die Insel umfahren, sonst droht ein Bußgeld von 10 Euro.

Bei der nächstgrößeren Variante (26 bis 30 Meter Durchmesser) ist die Insel festeingefasst. Das Überfahren ist für alle Verkehrsteilnehmer verboten – und meist ohne Blechschaden auch gar nicht möglich.

Schließlich gibt es noch eine wichtige Regel bei mehrspurigen Kreisverkehren: Wer innen fährt und den Kreisverkehr verlassen will, muss darauf achten, dass Fahrzeuge auf der äußeren Bahn Vorrang haben. Der ADAC rät in seiner Kreisverkehr-Broschüre: „Wählen Sie den rechten Fahrstreifen der Einfahrt, wenn Sie an der ersten oder zweiten Ausfahrt den Kreisverkehr verlassen wollen.“ Für alle weiteren Ausfahrten sei der linke Fahrstreifen die richtige Wahl. Allerdings herrsche freie Fahrstreifenwahl. Deshalb gilt: „Fass Sie unsicher sind, sollten Sie den rechten Fahrstreifen benutzen.“

• Wer darf die mittlere von drei Autobahn-Spuren nutzen?

Apropos Fahrspurwahl. Da sorgen Autofahrer, die auf dreispurigen Autobahnen permanent die Mittelspur blockieren, für Ärger und Verwirrung. Grundsätzlich regelt Paragraf 2 der StVO: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte.“ Zudem ist demnach „möglichst weit rechts zu fahren“. Doch keine Regel ohne Ausnahmen – und die beschreibt bei der StVO der Paragraf 7, allerdings ziemlich kompliziert.

Dort ist etwa geregelt, dass Fahrzeuge abweichend vom Rechtsfahrgebot auch den mittleren Fahrstreifen durchgängig befahren dürfen, „wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt“.

Die relativ schwammig gehaltene Regel lässt viel Ermessensspielraum, klar macht sie aber: Wer weit und breit alleine auf der Autobahn ist, hat auf der Mittelspur nichts zu suchen. Wer den nachfolgenden Verkehr behindert, muss die Fahrspur wechseln.

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Leicht verständlich beschreibt der ADAC die richtige Verhaltensweise nicht nur in einem Facebook-Video, sondern auch in seiner Autobahn-Broschüre. Unter dem Punkt „Rechtsfahrgebot und allgemeine Tipps“ heißt es da: „Fahren Sie möglichst immer auf dem rechten Fahrstreifen. Auch auf dreistreifigen Autobahnen darf man nicht unnötig auf dem mittleren oder linken Fahrstreifen ,bummeln’. Die rechte Spur sei keine reine Lkw-Spur und auch nicht bloß langsam Fahrenden vorbehalten.

• Wo bildet man im Stau die Rettungsgasse bei drei Spuren?

Eine Rettungsgasse auf einer zweispurigen Autobahn zu bilden, ist einfach. Auf der rechten Spur weichen die Autos nach rechts aus, wo es geht auf den Standstreifen. Auf der linken Spur fahren die Autos so weit wie möglich nach links. Aber wo lässt man bei Stau Rettungswagen, Feuerwehrauto und Polizei durch, wenn es drei Fahrspuren gibt? Von Anfang an richtig zu handeln, kann im Zweifel lebensrettende Sekunden sparen.

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Im April hatte die Feuerwehr Königsbrunn mit ihrem Video auf Facebook einen Internethit gelandet. Durch die Windschutzscheibe eines Rettungsfahrzeugs bei einer Einsatzfahrt auf der B17 bei Königsbrunn gefilmt, zeigt der Clip, wie schnell die Rettungskräfte zum Unfallort vordringen können, wenn sich Autofahrer vorbildlich verhalten und bei Stau eine Rettungsgasse freilassen.

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Weniger gut klappte die Rettungsgasse in einem Video, das im Sommer für große Aufmerksamkeit sorgte. Unter dem Titel „Dieses Video kann Leben retten!“ postete das Miniatur Wunderland Hamburg einen animierten Clip auf Facebook. Zum Start der Sommerferien hatten sich auch die Johanniter Hagen ein Erklär-Video einfallen lassen. Die Stars der Straße in diesem Fall: Kita-Kinder auf Bobbycars.

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Die StVO regelt in Paragraf 11: „Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge (...) in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen (...) zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.“

• Wie war das noch mal mit dem Reißverschluss?

Na toll, Stau. Eine Baustelle verwandelt die Autobahn zu einem Nadelöhr, der Verkehr fließt zäh wie Klebstoff. Wenn sich Autofahrer an Engstellen falsch einfädeln, kann dies den Stau sogar noch verstärken – oder sogar erst verursachen, heißt es beim ADAC.

„Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren)“, sieht die StVO in Paragraf 7, Absatz 4 vor. Alles klar?

Einfacher ausgedrückt: Fahrzeuge ordnen sich abwechselnd auf der Spur ein, auf der der Verkehr ungehindert weiterfließt. Der Spurwechsel sollte dabei erst unmittelbar vor der Verengung beginnen. 600 bis 800 Meter vorher bringe ein Spurwechsel nichts, schreibt der ADAC.

„Wendet man dieses Verfahren zu früh an, so drängt sich der Verkehr unnötig auf einer Spur zusammen, der Stau wird dadurch viel länger als nötig“, heißt es in einer ADAC-Broschüre über das Fahren auf der Autobahn.