Freiburg. Im Fall um eine ermordete Studentin ist nun Anklage erhoben worden. Weil unklar ist, wie alt der Täter ist, gilt das Jugendstrafrecht.

Nach dem Mord an einer Studentin in Freiburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes gegen den Tatverdächtigen erhoben. Dem Asylbewerber Hussein K. wird vorgeworfen, eine 19 Jahre alte Frau im Oktober 2016 vergewaltigt und getötet zu haben.

Sieben Wochen nach der Tat wurde der Verdächtige festgenommen. Der Flüchtling gab an, 17 Jahre alt zu sein. Zwei von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Altersgutachten gehen jedoch davon aus, dass er zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt war.

Anklage erfolgt nach Jugendstrafrecht

Weil Zweifel jedoch nicht ausgeräumt werden könnten, werde nach Jugendstrafrecht angeklagt, erklärte die Staatsanwaltschaft. Einen Termin für den Prozess gebe es noch nicht.

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    Hussein K. war nach Angaben deutscher Behörden im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland gekommen. Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau 2013 war er in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Kurze Zeit später tauchte er unter und kam als Flüchtling nach Deutschland. (dpa)