Hannover. Die Landesmedienanstalt Niedersachsen prüft die Produktplatzierungen im Dschungelcamp. Grund dafür ist das Vorheben eines Riegels.
- Das Dschungelcamp wird von Medienwächtern kritisch betrachtet
- In der achten Staffel wurde ein Keks zu stark hervorgehoben
- 2017 soll das nicht passieren
Deutschlands Medienwächter verfolgen mit kritischem Auge die Werbebotschaften innerhalb des Dschungelcamps. „Wir beobachten die Sendungen kritisch, allerdings ist es jetzt noch zu früh, um eine Aussage treffen zu können“, sagte eine Sprecherin der Landesmedienanstalt Niedersachsen über die RTL-Show „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus“.
Während der achten Dschungelcamp-Staffel 2014 hatten die Prüfer beanstandet, dass der Riegel des Keksherstellers Bahlsen zu stark hervorgehoben wurde. Campteilnehmer hatten das Produkt, das sie als Belohnung nach einer erfolgreichen Schatzsuche erhielten, zu stark gelobt. Die Klage von RTL gegen die Beanstandung wies das Verwaltungsgericht Hannover im Februar 2016 zurück.
Was Promis ins Dschungelcamp mitnehmen
Keine Kommentierung der Produkte
„Als Reaktion auf dieses Urteil wird RTL in diesem Jahr auf die Kommentierung der Produkte durch die Teilnehmer im Dschungeltelefon verzichten“, erklärte eine RTL-Sprecherin.
Produktplatzierungen in TV-Sendungen sind laut Rundfunkstaatsvertrag zwar generell verboten, jedoch sind unter Auflagen Ausnahmen möglich. Eine davon lautet, dass das Produkt „nicht zu stark herausgestellt werden“ darf.
Die Landesmedienanstalt kann die Sendungen nur im Nachhinein auf einen möglichen Verstoß prüfen. Die elfte Dschungelcamp-Staffel läuft noch bis Ende Januar. (dpa/jei)