Offenbach/Wiesbaden. Sanel M. hatte vor zwei Jahren die Studentin Tugce geschlagen. Sie starb Tage später. Nun soll er nach Serbien ausgewiesen werden.

Der wegen des gewaltsamen Todes von Tugce Albayrak verurteilte Täter wird voraussichtlich bald nach Serbien abgeschoben. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den Eilantrag von Sanel M. gegen seine Abschiebung und Ausweisung zurückgewiesen.

Gegen diesen Beschluss kann der 20-Jährige noch innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. Eine grundlegend andere Entscheidung gilt allerdings als unwahrscheinlich.

Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge

Sanel M. hatte die Studentin Tugce vor gut zwei Jahren im Morgengrauen auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants in Offenbach so geschlagen, dass sie auf den Kopf fiel. Sie starb wenige Tage später an ihrem 23. Geburtstag.

Das Landgericht Darmstadt verurteilte Sanel M. im Juni 2015 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren Jugendstrafe. Die Wiesbadener Ausländerbehörde hatte Sanel M. dann Ende September 2016 für acht Jahre aus Deutschland ausgewiesen und ihm mit der sofortigen Abschiebung gedroht.

Gericht sieht Sanel M. als Gefahr für öffentliche Sicherheit

Es bestehe ein besonders schwer wiegendes öffentliches Interesse an der Ausweisung, habe die Behörde unter anderem argumentiert. Gegen die Ausweisung hatte sich der 20-Jährige vor dem Verwaltungsgericht gewehrt.

Nun gab ein Richter der Ausländerbehörde Recht. Sie habe zu Recht angenommen, dass von Sanel M. die Gefahr erneuter Straftaten ausgehe und sein Aufenthalt in der Bundesrepublik eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedeute, heißt es in der Begründung des Gerichts.

Die Kammer stützt ihre Einschätzung unter anderem auf das Urteil der Darmstädter Richter sowie auf ein vom Wiesbadener Gefängnis eingeholtes psychologisches Gutachten. In der Haft habe Sanel M. zudem nicht nur mehrfach gegen die Hausordnung verstoßen, es seien auch ein Disziplinar- und ein Strafverfahren eingeleitet worden.

Integration ist gescheitert

Trotz positiver Entwicklungsansätze bestehe ein erhebliches langfristiges Risiko, dass er rückfällig werde. Dass der Heranwachsende seine gescheiterte wirtschaftliche und soziale Integration in Deutschland nachhole, wo seine Familie lebt, sei angesichts seiner Persönlichkeitsstruktur zweifelhaft. Es könne ihm zugemutet werden, in Serbien neue Bindungen und Beziehungen einzugehen, auch wenn ihm dies zu Anfang schwer fallen dürfte. (dpa)

Die Wiesbadener Richter müssen noch in der Hauptsache über den Antrag entscheiden. Dies kann aber auch nach einer Ausweisung sein. Es gilt aber als unwahrscheinlich, dass das Urteil anders ausfällt als das Eilverfahren. (dpa)