Berlin/Köln. Dem Moderator Jörg Kachelmann wurde ein Rekord-Schadensersatz zugestanden. Doch der Springer-Verlag will die Zahlung noch verhindern.

Der Rechtsstreit zwischen Wettermoderator Jörg Kachelmann und dem Medienkonzern Axel Springer geht weiter. Der Verlag legte beim Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln ein, wie ein Sprecher am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin sagte.

Das Kölner Gericht hatte Kachelmann Mitte Juli eine Entschädigung von 395.000 Euro zugesprochen. Inklusive Zinsen muss Springer dem Moderator rund 513.000 Euro zahlen. Das Gericht bestätigte im Prozess, dass Kachelmanns Persönlichkeitsrechte in 26 Fällen schwer verletzt worden waren. Die „Bild“-Zeitung und „bild.de“ hatten 2010 und 2011 intensiv über den Strafprozess wegen angeblicher Vergewaltigung gegen Kachelmann berichtet, der mit einem Freispruch endete.

Springer sieht Gefahr für künftige Berichte

„Wir haben eine klare Position: Wahrheitsgemäße Berichterstattung über Gerichtsverfahren gegen bekannte Persönlichkeiten darf nicht durch Strafzahlungen in dieser Größenordnung sanktioniert werden“, sagte ein Sprecher des Springer-Konzerns nun zu dem Kölner Gerichtsurteil. „Dies würde eine einschüchternde Wirkung auf die freie Presse haben.“

Kachelmann verlangte als Schmerzensgeld ursprünglich 2,25 Millionen Euro, im Berufungsverfahren forderte er 950.000 Euro. Gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln hatten sowohl der Moderator als auch Springer Berufung eingelegt.

Im März 2010 war Kachelmann wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung, den eine ehemalige Geliebte erhoben hatte, verhaftet worden. Im Mai 2011 wurde er vom Landgericht Mannheim freigesprochen. Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Prozess sah Kachelmann mehrfach seine Persönlichkeitsrechte verletzt, konnte sich aber in den bisherigen zivilrechtlichen Verfahren nicht immer durchsetzen. (epd)