Berlin. Mit einem Sex-Video wirbt das Schweizer Gesundheitsamt für Verhütung. Minderjährige klagen dagegen – ihre Entwicklung sei gefährdet.

Zwei Männer liegen nackt in einem Bett, Mann und Frau haben Sex auf der Autorückbank und ein älteres Paar reißt sich in der Küche die Kleider vom Leib. Die expliziten Szenen sind in einem Werbevideo des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu sehen, das damit in der Schweiz für den Gebrauch von Kondomen wirbt. Der Spot lief im Fernsehen, im Kino und auch auf 2000 Plakaten wurden die fünf hetero- und homosexuellen Paare beim Sex gezeigt. Der Name der Anti-Aids-Kampagne „Love Life – und bereue nichts“.

35 Kindern und Jugendlichen gingen diese Aufnahmen aber anscheinend zu weit. Laut Medienberichten ziehen die Minderjährigen im Alter von vier bis 17 Jahren vor das Schweizer Bundesgericht. Ihr Vorwurf: Der TV-Spot mit den sexuellen Handlungen soll ihre Entwicklung gefährden. Bei der Klage unterstützt werden die Kinder und Jugendlichen samt ihrer Eltern von der christlich orientierten Stiftung „Zukunft Schweiz“.

Bereits im Sommer 2014 hatte die Gruppe eine Beschwerde gegen die Kampagne beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eingereicht, mit der Forderung, die Werbung sofort einzustellen. Weil das BAG nicht auf die Beschwerde einging, zogen die Kinder und Jugendlichen vor das Bundesverwaltungsgericht.

Bundesverwaltungsgericht: Keine Pornografie

Das entschied, dass die Kinder und Jugendlichen nicht berechtigt seien, Beschwerde zu führen. So seien sie aufgrund der großen Wirkung der Kampagne des Gesundheitsamts nicht mehr betroffen als die Allgemeinheit. Sie würden auch keinen Sondernachteil erleiden, somit liege kein schutzwürdiges Interesse vor. Die Richter urteilten weiterhin, dass der Videofilm zwar explizit sei, es sich aber nicht um „weiche Pornografie im Sinne von Art. 197 Ziff. 1 StGB“ handle. So sei die Intention des Spots nicht, den Betrachter „sexuell aufzureizen“. In dem Clip sind auch keine primären Geschlechtsorgane zu sehen.

Doch das wird wohl nicht das letzte Urteil bleiben. Die Minderjährigen ziehen weiter vor das Bundesgericht, wie die Zeitung „Tagesanzeiger“ schreibt. Die Kläger seien überzeugt, dass sie in ihrer Gesamtheit eine klar definierbare Gruppe darstellen würden – im Interesse einer gesunden Entwicklung müssten sie also mehr vor den sexualisierten Bildern und Videofilmen geschützt werden als die Allgemeinheit.

AfD-Jugend geht in Deutschland gegen Werbung vor

Auch in Deutschland sorgten Poster für Safer Sex für Aufsehen. Im Mai erstattete die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative aus Niedersachsen Strafanzeige gegen die Kampagne „Liebesleben“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) – wegen der Verbreitung pornografischer Schriften an Minderjährige. Die sogenannten „Sex-Plakate“ würden in unnötiger Weise Cartoon-Figuren beim Geschlechtsverkehr zeigen. (jha)