Karlsruhe/Frankfurt. Zwischen der Band Kraftwerk und dem Rapper Moses Pelham tobt seit Jahren ein Streit. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Im jahrelang schwelenden Streit um die Verarbeitung einer fremden Rhythmussequenz hat der Frankfurter Komponist und Produzent Moses Pelham vor dem Bundesverfassungsgericht einen ersten Sieg errungen. Seine Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg, der Fall muss neu entschieden werden, wie am Dienstag in Karlsruhe verkündet wurde. „Ich bin sehr erleichtert, ich bin mit dem Urteil sehr glücklich. Ich glaube, dass es für die Fortentwicklung der Kunst ein sehr, sehr wichtiges Urteil ist“, reagierte Pelham erleichtert auf das Urteil.

In dem jahrelang schwelenden Streit zwischen den Elektropop-Pionieren Kraftwerk und Pelham geht es um Urheberrechte. Pelham hatte 1997 ohne zu fragen eine zweisekündige Rhythmussequenz aus dem Kraftwerk-Titel „Metall auf Metall“ von 1977 kopiert. Den Beat legte er in Endlosschleife („Loop“) unter das mit der Sängerin Sabrina Setlur aufgenommene Lied „Nur mir“. Diese Interpretation in neuem Kontext nennt man Sampling. Sie ist vor allem in Rap und Hip-Hop üblich.

Kraftwerk-Gründungsmitglied Ralf Hütter warf Pelham deshalb Diebstahl geistigen Eigentums vor. Unter Kollegen hätte es sich gehört, vorher anzurufen, hatte er im November in der Verhandlung in Karlsruhe gesagt. Vor dem Bundesgerichtshof erreichte er 2012 in letzter Instanz, dass der Setlur-Song nicht mehr vertrieben werden darf.

Kraftwerk-Gründungsmitglied Ralf Hütter wirft Moses Pelham Diebstahl geistigen Eigentums vor.
Kraftwerk-Gründungsmitglied Ralf Hütter wirft Moses Pelham Diebstahl geistigen Eigentums vor. © dpa | Uli Deck

Dagegen hatten Pelham und Setlur Verfassungsbeschwerde eingelegt. Etliche Produzenten und Musiker schlossen sich an, darunter die Sängerin Sarah Connor, der Rapper Bushido und der Reggae-Musiker Gentleman. Sie wollten erreichen, dass die Interpretation fremder Beats in neuem musikalischen Kontext ohne Genehmigung möglich bleibt. Sonst sei Hip Hop nicht mehr möglich.

Kein wirtschaftlicher Schaden für Kraftwerk

Der Bundesgerichtshof (BGH) muss den Fall nun noch einmal bewerten. Seine Urteile – zuletzt von 2012 – trügen der Kunstfreiheit nicht hinreichend Rechnung, sagte Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof am Dienstag in Karlsruhe. Er begründete die Entscheidung mit der Kürze der Sequenz. Daraus sei ein neues, eigenständiges Kunstwerk entstanden, ohne dass Kraftwerk dadurch wirtschaftlichen Schaden habe. Ein Verbot würde „die Schaffung von Musikstücken einer bestimmten Stilrichtung praktisch ausschließen“, sagte er. (Az. 1 BvR 1585/13)

Die BGH-Richter hatten entschieden, dass ein fremder Beat – und sei er noch so kurz – nur dann einfach kopiert werden darf, wenn er nicht gleichwertig nachgespielt werden kann. Dieses Kriterium halten die Verfassungsrichter für ungeeignet. Für die Benutzung müsse auch nicht unbedingt Geld fließen. Die Richter weisen aber darauf hin, dass der Gesetzgeber auch eine Bezahlpflicht einführen könnte. Außerdem schlagen sie dem BGH vor, den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, weil das Urheberrecht seit 2002 EU-weit harmonisiert ist.

Bundesverband Musikindustrie warnt vor Aufweichung von Standards

Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Urheberschutz in Hip-Hop und Rap hatte der Bundesverband Musikindustrie vor einer Aufweichung branchenüblicher Standards gewarnt. „Sollte durch die Entscheidung der Eindruck entstehen, Kunstfreiheit steche immer, könnte das Folgen haben, die über den konkreten Streit weit hinausreichen“, sagte Geschäftsführer Florian Drücke. „Das wäre Wasser auf die Mühlen derer, die sagen, im Internet soll alles erlaubt sein.“

Aus Sicht des Branchenverbands, der nach eigenen Angaben mehr als 80 Prozent des deutschen Musikmarktes vertritt, ist ein solcher Streit aber die absolute Ausnahme. In aller Regel gebe es eine Einigung zwischen den betroffenen Künstlern, und zwar vor dem Sampling. „Jetzt wird daraus leider eine Grundsatzdiskussion gemacht, die in die falsche Richtung führen kann“, sagte Drücke. (dpa)