Basel. In der Schweiz hatte es eine Debatte über Verhaltensregeln für muslimische Schüler gegeben. Die zuständige Behörde hat nun entschieden.

Die Schulbehörde im Kanton Basel-Landschaft hat eine Sonderregelung für zwei muslimische Schüler aus dem Ort Therwil gekippt. Die Schüler hatten einer Lehrerin zuvor aus religiösen Gründen den Handschlag verwehrt.

Die Schulverwaltung belässt es laut eigener Mitteilung jedoch nicht nur bei der Entscheidung, die besagt, dass Schulen den traditionellen Handschlag zur Begrüßung von ihren Schülern einfordern können. Gleichzeitig hat die Behörde auch festgelegt, dass den Eltern Sanktionen drohen, wenn sich die Schüler nicht an die Weisung halten. So ist von Strafzahlungen von 5000 Franken die Rede (rund 4520 Euro). In der Begründung deutet die Schulbehörde an, dass weitere Sanktionen auch im Rahmen des Ausländer- und Aufenthaltsrechts erfolgen können – Schulen sollten sich bei ähnlichen Fällen direkt an das Amt für Migration wenden.

Verweigerung als Zeichen des Respekts?

Anfang April war der Fall eines 14-Jährigen und seines 16-jährigen Bruders aus einer streng muslimischen Familie bekannt geworden. „Niemand kann uns zwingen, Hände zu berühren“, so die Brüder damals. Die Jungen begründeten ihre Handschlag-Verweigerung aber auch damit, dass sie dem weiblichen Geschlecht Respekt zollen und sie eben nicht provozieren wollten. Die betroffene Schule führte daraufhin eine Sonderregelung ein: Auch männlichen Lehrern durften sie nun die Hand nicht mehr geben. Diese temporäre Regelung wurde nun ebenfalls aufgehoben.

Die Schulbehörde grenzt den nun verhandelten Fall vom sogenannten Kopftuch-Streit ab. Die Verweigerung des Handschlages beziehe eine andere Person direkt in die religiöse Praxis ein; der Gegenüber kann keinen Handschlag mehr ausführen. Beim Tragen eines Kopftuches oder aber beim Fernbleiben vom Schwimmunterricht sei dies nicht der Fall. Laut einer bundesgerichtlichen Entscheidung ist das Tragen von Kopftüchern in der Schule in der Schweiz weiterhin erlaubt.

Auch in Deutschland ein Thema

Der Fall hatte in der Schweiz eine breite Diskussion hervorgerufen. Die Justizministerin des Landes äußerte sich im April zu dem verweigerten Handschlag. „Dass ein Kind der Lehrperson die Hand nicht gibt, das geht nicht“, hatte Simonetta Sommaruga im schweizerischen Fernsehen gesagt. Gleichzeitig gab es aber auch Lob für den Schulleiter, der mit der zeitweiligen Sondergenehmigung schnell gehandelt hatte. Die Bildungsdirektion des Kantons Basel-Landschaft hatte in der Zeitung „Tagesanzeiger“ erklärt, dass dadurch der reibungslose Schulbetrieb aufrecht gehalten worden sei. Dass die Schule selbst mit der Zwischenlösung nicht zufrieden war, zeigt nun aber die eigene Mitteilung. „Die Sekundarschule Therwil ist erleichtert, dass das Ergebnis der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) vorliegt und sie nun Klarheit für das weitere Vorgehen hat“, heißt es darin.

Auch in Deutschland hat es in den vergangenen Monaten eine Diskussion zu dem Thema gegeben. So hatte ein Imam der CDU-Politikerin Julia Klöckner den Handschlag bei einem Termin in einer Flüchtlingsunterkunft in Rheinland-Pfalz verweigert. Klöckners kurzer Kommentar: „Dann ist er wohl im falschen Land!“, zitierte die „Allgemeine Zeitung“. Was folgte war eine förmliche Entschuldigung der muslimischen Gemeinde in Idar-Oberstein, die Julia Klöckner akzeptierte. (mit dpa-Material)