Hannover. Das Gericht stellt die Tat auf eine Stufe mit den NS-Pogromen: Deutliche Worte im Urteil zum Brandanschlag auf ein Asylheim bei Hameln.

Es ist nicht nur ein hartes, sondern auch ein wegweisendes Urteil in einer Zeit, in der sich Attacken auf Asylheime häufen: Für einen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Salzhemmendorf hat das Landgericht Hannover die Täter zu langen Haftstrafen wegen versuchten Mordes verurteilt.

Der 31-jährigen Haupttäter Dennis L. muss wegen versuchten Mordes in vier Fällen und der versuchten Brandstiftung für acht Jahre ins Gefängnis. Seinen Kumpanen Sascha D. (25) verurteilte das Gericht zu sieben Jahren Haft, er muss zudem eine Alkoholentziehung machen. Die dritte Angeklagte Saskia B. (24) erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.

Vorgehen war vergleichbar mit dem von Nazi-Trupps

Fand deutliche Worte: Richter Wolfgang Rosenbusch.
Fand deutliche Worte: Richter Wolfgang Rosenbusch. © dpa | Holger Hollemann

Die Täter nahmen das Urteil und die Begründung fast regungslos zur Kenntnis. Mit starrem Blick nach unten folgten sie den Ausführungen des Vorsitzenden Richters Wolfgang Rosenbusch. Er sehe gleich drei Mordmerkmale als erfüllt an, sagte Rosenbusch an die Verurteilten gewandt. „Sie handelten aus niederen Beweggründen, heimtückisch und mit einer gemeingefährlichen Waffe.“ Er verglich sie mit „marodierenden SA-Trupps“, die bei Terrorakten 1938 Geschäfte in Brand gesetzt und Tote und Verletzte billigend in Kauf genommen hätten: „Das ist die Reihe, in die Sie mit ihrer Tat treten.“ In seiner 45-minütigen Urteilsbegründung lässt er keinen Platz für Ausflüchte, wie etwa die Darstellung der beiden Haupttäter, die vor allem ihren hohen Alkoholkonsum als Auslöser der Tat sahen. „Es gibt kein anderes Motiv als Fremdenfeindlichkeit und Rassenhass“, stellt er fest.

Das Gericht folgte mit dem Urteil weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die ebenfalls acht Jahre Haft für Dennis L. verlangt hatte. L. hatte gestanden, in der Nacht zum 28. August einen Molotow-Cocktail in ein überwiegend von Asylbewerbern bewohntes Mehrfamilienhaus in dem Ort bei Hameln geschleudert zu haben. Sascha D. hatte ihm beim Bau des Brandsatzes geholfen. Saskia B. hatte eingeräumt, die beiden Männer zum Tatort gefahren zu haben. Im Falle der angeklagten Frau ging das Gericht sogar um vier Monate über die Forderung der Staatsanwältin hinaus.

Bei Komplizin ist rechtsextremer Hintergrund nicht zu erkennen

Es stehe außer Zweifel, dass die Männer dem Rechtsextremismus zugeordnet werden müssten, sagte der Vorsitzende. Bei Saskia B. sei dies nicht erkennbar. Dennoch gelte auch für sie „Fremdenfeindlichkeit und Rassenhass als das einzig denkbare Motiv“. Das Gericht verurteilte sie zudem als Mittäterin und nicht als Gehilfin. Sie habe „ein ganz erhebliches Maß an Tatherrschaft“ gehabt, sagte Rosenbusch an die 24-Jährige gewandt: „Sie gehören nicht zu denen, die sich das ausgedacht haben, aber Sie hätten es stoppen können.“

Dass sie angeblich nicht gewusst hat, was der nachts in einer Garage fabrizierte Brandsatz auslösen kann, nimmt Rosenbusch der 24-Jährigen nicht ab: „Frau B., Sie haben einen Realschulabschluss, Sie sind nicht doof.“ Bei der alleinerziehenden Mutter zweier Kinder, die sich in einem Chat brüstete, sie habe ihrem zweijährigen Sohn die Worte „Sieg Heil“ beigebracht, sieht der Richter Ausländerhass als Motiv. Nachdem ihre Mutter sie über den Anschlag informierte, antwortete die junge Frau in einer SMS: „Schad ja nichts.“

Die Verteidiger hatten auf Strafmilderung plädiert. Sie führten den Anschlag auf den starken Alkoholkonsum der Täter zurück und bestritten einen fremdenfeindlichen Hintergrund. In seiner Urteilsbegründung stellte der Vorsitzende jedoch klar, dass das Gericht davon ausgehe, dass keiner der Täter durch Alkohol in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen sei: „Sie waren so klar im Kopf, dass sie in diesem Moment genau wussten, was sie taten.“

Nur durch Zufall wurde niemand verletzt

Polizisten vor einer der Unterkunft für Asylbewerber in Salzhemmendorf.  Im August vergangenen Jahres waren die Angeklagten mit dem Molotowcocktail dorthin gefahren.
Polizisten vor einer der Unterkunft für Asylbewerber in Salzhemmendorf. Im August vergangenen Jahres waren die Angeklagten mit dem Molotowcocktail dorthin gefahren. © dpa | Julian Stratenschulte

Bei dem Anschlag waren eine damals 34-jährige Frau aus Simbabwe und ihre drei Kinder nur knapp den Flammen entkommen. „Dass die Familie erheblich traumatisiert ist, sollte jedem verständlich sein“, sagte Rosenbusch. Zwar habe niemand körperliche Folgen davongetragen, die seelischen Folgen für die Opfer seien jedoch enorm. Der Brandsatz durchschlug das Fenster eines Kinderzimmers und versengte dort den Fußboden. Verletzt wurde niemand, weil der elfjährige Sohn der Afrikanerin in dieser Nacht ausnahmsweise bei seiner Mutter schlief.

Die beiden angeklagten Männer hatten vorher Rechtsrock gehört und große Mengen von Weinbrand und Bier getrunken, bevor sie den Molotow-Cocktail bastelten. In dem Haus hielten sich zur Zeit des Anschlags rund 40 Personen auf – neben deutschen Bewohnern waren dies Asylsuchende aus dem Irak, Pakistan, Syrien, der Elfenbeinküste und Simbabwe. Die Tat sorgte bundesweit für Entsetzen. (epd/dpa)