München. Im NSU-Prozess hegen Opferanwälte den Verdacht, Brandenburgs Verfassungsschutz habe eine mögliche Verhaftung des NSU-Trios vereitelt.

Er soll sich Rainhardt G. nennen, ist über 60 Jahre alt und V-Mann-Führer des Brandenburger Verfassungsschutzes und führte mit seinem Benehmen im NSU-Prozess fast zum Eklat. Für Opferanwälte ist der Grund klar: Sie werfen Rainhardt G. nun auch Falschaussage vor, um zu verschleiern, „dass das Landesamt für Verfassungsschutz Brandenburg die Mordserie des NSU mit ermöglichte“. Eine Festnahme der Terroristen sei vereitelt worden, weil die Verfassungsschützer eine Quelle nicht verlieren wollten.

G. sagte bisher drei Mal als Zeuge im NSU-Prozess aus, eine vierte Ladung ist angekündigt. Das Äußere verbarg der Zeuge bisher jedes Mal hinter einer Kostümierung. Die Opferanwälte Thomas Bliwier, Doris Dierbach und Alexander Kienzle halten ihm nun vor, er wolle die Rolle des Landesamts für Verfassungsschutz Brandenburg verschleiern. Allein aus „Gründen des Quellenschutzes“ soll der Nachrichtendienst 1998 die Verhaftung der drei Untergetauchten, Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Bönhardt „vereitelt“ haben, konkretisieren sie am Dienstag in einem Antrag vor Gericht ihren Vorwurf.

Wurden auch in Kassel Ermittlungen behindert?

Die Holländische Straße 82 in Kassel: In diesem Haus soll 2006 Halit Yozgat vom NSU erschossen worden sein.
Die Holländische Straße 82 in Kassel: In diesem Haus soll 2006 Halit Yozgat vom NSU erschossen worden sein. © imago stock&people | imago stock&people

Die Anwälte vertreten die Angehörigen des am 6. April 2006 in Kassel erschossenen Halit Yozgat. Der 21-jährige gilt als das vorletzte Opfer der mutmaßlichen Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU). Es besteht der dringende Verdacht, dass sich während seiner Ermordung ein hessischer Verfassungsschützer ebenfalls in dem Internetcafé des jungen Mannes aufgehalten hat. Auch in seinem Fall soll der Verfassungsschutz die damaligen Ermittlungen behindert haben.

Rainhardt G. gab Anfang März vor Gericht an, dass er das Diensthandy seines Spitzels am 25. Mai 1998 gegen 16 Uhr abgeschaltet und eingezogen habe. Dieser Zeitpunkt ist wichtig. Der Spitzel mit Tarnnamen „Piatto“ soll genau auf diesem Handy um 19.21 Uhr eine SMS erhalten haben. Jan W., der damalige Chef des rechtsextremen Musiknetzwerks „Blood & Honour“, fragte den V-Mann: „Was ist mit dem Bumms?“

Handy-Daten könnten der Schlüssel sein

Würden die Angaben von Rainhardt G. zutreffen, hätte der Brandenburger Verfassungsschutz nichts von der Anfrage zur Waffenbeschaffung an den V-Mann gewusst. Doch nach Angaben der Anwälte traf sich der Verfassungsschützer mit dem Spitzel „Piatto“ zwischen 15 und 20 Uhr an diesem Tag. Zudem gehe aus dem Treffbericht nicht hervor, dass der Beamte das Diensthandy seiner „Quelle“ eingezogen habe, sondern lediglich, dass dieser ein neues Handy erhielt.

Die Anwälte beziehen sich bei ihren Aussagen auch auf Unterlagen, die der V-Mann-Führer während seiner ersten Vernehmung in einer Mappe vor Gericht bei sich trug und die anschließend beschlagnahmt wurden. Inzwischen befinden sich Teile dieser Dokumente mit einigen Schwärzungen in den Prozessakten. So soll aus den Abrechnungen zum Diensthandy hervorgehen, dass damit noch gegen 16.29 Uhr telefoniert wurde: „deutlich nach der behaupteten Abschaltung“, so die Anwälte.

Thüringer Ermittler zurückgepfiffen

Um die Quelle „Piatto“ – ein 1995 wegen versuchten Totschlags verurteilter Neonazi – zu schützen, soll der Brandenburger Verfassungsschutz die „für eine Ergreifung erforderliche Informationen dem Thüringer Landeskriminalamt nicht zur Verfügung gestellt“ haben, so die Opferanwälte. Damit konnte das LKA bei Gericht keine Anträge auf Telefonüberwachungen oder Observationen stellen, die auf die Spur von Zschäpe, Mundlos oder Böhnhardt geführt hätten. Eine Festnahme zum damaligen Zeitpunkt hätte die NSU-Morde und Raubüberfälle verhindert, so die Opferanwälte.

Das Brandenburger Innenministerium informierte das LKA in Thüringen am 14. September 1998 darüber, dass Jan W. offenbar versuche, für die drei Gesuchten Waffen zu beschaffen. Zudem wollten die Gesuchten womöglich nach Südafrika fliehen, würden davor aber noch „einen weiteren Überfall planen“. Den Thüringer Ermittlern wurde aber verweigert, diese „Quellenmeldung“ aus Brandenburg bei Gericht für entsprechende Anträge zu nutzen.

Bundesanwaltschaft hatte wohl schon ähnlichen Verdacht

Zur Bestätigung der Vorgänge beantragen die Anwälte, die Teilnehmer eines Treffens vom September 1998 zu ermitteln und als Zeugen zu laden. Nach den Unterlagen des V-Mann-Führers Rainhardt G. sollen damals Vertreter des Innenministeriums von Brandenburg mit Verfassungsschützern aus Sachsen und Thüringen beraten haben.

Die Brisanz des Vorgangs ist offenbar auch den Anklägern der Bundesanwaltschaft nicht verborgen geblieben. Etwa zwei Monate nach Anklageerhebung zum NSU soll es im Januar 2013 bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ein „Krisentreffen“ zwischen Vertretern des Generalbundesanwalts sowie des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundeskriminalamtes (BKA) gegeben haben.

Verdacht: V-Mann wusste von Waffenbeschaffung

Bei dem Gespräch sei es um den Verdacht gegangen, dass der Spitzel des Brandenburger Verfassungsschutzes mit in die „Waffenbeschaffung für das Trio eingebunden“ war, so die Anwälte. Nach ihren Angaben wurde über eine „gegenseitige Abstimmung und Unterrichtung der genannten Behörden gesprochen. Um „den Verdacht einer Involvierung des Landesamtes für Verfassungsschutz ausräumen zu können“, fügen die Anwälte hinzu.

Sie beantragen zum Bestätigen dieser Angaben auch eine Beamtin des Brandenburger Verfassungsschutzes als Zeugin zu laden sowie mehrere Dokumente aus den Unterlagen des V-Mann-Führers Rainhardt G. im Gericht zu verlesen. Nach dessen Auftritt zu Beginn des Monats vor Gericht forderte die CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag in der Vorwoche eine umfassende Aufklärung über die Vorgänge.

Vorwürfe könnten sich auf Urteile auswirken

Sollten sich die am Dienstag vor Gericht vorgebrachten Vorwürfe gegen die Brandenburger Verfassungsschutzbehörde bestätigen, könnte das auch Auswirkungen auf zu sprechende Urteile haben.

Der Staatschutzsenat am Oberlandesgericht in München verhandelt seit Mai 2013 gegen insgesamt fünf Angeklagte im sogenannten NSU-Prozess. Mitglieder der mutmaßlichen Terrorzelle sollen insgesamt zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge sowie 15 Raubüberfälle begangen haben. Beate Zschäpe gilt als Hauptangeklagte und muss ich unter anderem wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung sowie Mittäterschaft verantworten.