Oranienburg . Mit KZ-Tattoo im Spaßbad – das ist Volksverhetzung: Ein NPD-Funktionär ist deshalb verurteilt worden. In Haft muss der Mann nicht.

Es ist kein kleiner Fall. Auch wenn er sich vor einem Amtsgericht abspielte und der NPD-Funktionär Marcel Zech am Ende nur zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Vor dem Amtsgericht Oranienburg ging es um ein Tattoo, dass der 27-jährige Marcel Zech auf dem Rücken trägt. Genau genommen sind es mehrere, die ein Bild ergeben: „Jedem das Seine“ – der Spruch stand am Haupttor des Konzentrationslagers Buchenwald – und darüber eine Abbildung, die an das Massenvernichtungslager Auschwitz-Birkenau erinnert, dort wurden mehr als eine Million Menschen ermordet.

Wie lange er diese Tattoos schon hat, wurde am Freitag vor Amtsrichterin Barbara Speidel-Mierke nicht geklärt. Sicher ist jedoch, dass sie am 21. November dieses Jahres nachdrücklich negativ aufgefallen waren. Der bullige Zech lief an diesem Tag nur mit einer Badehose bekleidet durch das Erlebnisbad Oranienburg.

Er habe das Tattoo gesehen und sei entsetzt gewesen, sagte der als Zeuge geladene Alexander M. vor dem Amtsgericht. Er habe auch gleich einen Bademeister deswegen angesprochen, so der 46-Jährige. Der habe jedoch nur mit den Schultern gezuckt und erklärt, dass er da nichts tun könne. Alexander M. fotografierte die Tattoos und veröffentlichte sie später bei Facebook. Die Staatsanwaltschaft Oranienburg leitete Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung ein.

Der Angeklagte schweigt bei der Verhandlung

Marcel Zech äußerte sich nicht vor Gericht. Nicht einmal zu seinem Beruf oder der Frage, ob er Kinder habe. Bekannt war schon vorher, dass er gelernter Glas- und Gebäudereiniger ist, für die rechstextreme NPD im Kreistag Barnim sitzt und als Gemeindevertreter in Panketal fungiert.

Verteidiger Wolfgang Nahrath gab dem Gericht eine kurze Erklärung: Ja, sein Mandant habe diese Tattoos. Ja, er habe sie im Spaßbad gezeigt. Fragen werde Zech nicht beantworten.

Staatsanwalt Torsten Lowitsch hielt anschließend ein beeindruckendes Plädoyer. Diese Tattoos auf dem Rücken des Angeklagten seien ja nicht durch einen vielleicht ungeschickten Tätowierer entstanden, sagte Lowitsch. Der Angeklagte habe „nicht fahrlässig“ gehandelt, „er hat aus tiefster innerer Überzeugung gegen das Gesetz verstoßen“. Denn er habe sich ja genau überlegt, was er da auf seinem Rücken tätowiert haben wolle. „Eine durchdachte Zusammenstellung verschiedener Symbole mit einer aussagekräftigen Parole. Und wer so eine Gesamtabbildung dann öffentlich zeigt, der will was erklären, ausdrücken“, sagte der Anklagevertreter. Marcel Zech sei offenkundig der Meinung, „mit einer solchen Aussage in der Öffentlichkeit Gehör finden“ zu können. Lowitsch beantragte zehn Monate Gefängnis. Das liegt knapp unter der möglichen Höchststrafe von einem Jahr in einem beschleunigten Verfahren. Eine Strafaussetzung auf Bewährung schloss er aus. „Das verbietet die Verteidigung der Rechtsordnung!“

Anwalt Nahrath sah es ganz anders und bewertete den Paragraf der Volksverhetzung als „verfassungswidriges Sondergesetz“. Auch sei bei dem Tattoo unklar, ob es sich wirklich um das Konzentrationslager Auschwitz handele – dort habe es eckige Wachtürme gegeben, auf dem Tattoo seien sie rund. Seinem Mandanten sei ohnehin nicht klar gewesen, dass er mit dem öffentlichen Zeigen dieser Tattoos etwa eine Straftat begehen könne, so Nahrath. Richterin Speidel-Mierke betonte in ihrer Urteilsbegründung, strafbar seien nicht die Tattoos, sondern ihr Präsentieren in der Öffentlichkeit. Eine Strafe ohne Bewährung fand sie zu hart. Zech habe sich zwar schon vier Mal vor Gericht verantworten müssen – unter anderen wegen Körperverletzung, Beleidigung und Amtsanmaßung, er habe aber stets nur Geldstrafen bekommen.

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Auf Twitter gab es andere, bissige Vorschläge zur Strafe für den Vorfall, der bundesweit Schlagzeilen gemacht hatte:

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