Ansbach. Nach einem Angriff in einem Jobcenter ist ein Mann zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Zudem muss er die Opferfamilie entschädigen.

Ein 29-jähriger Mann hatte im Dezember 2014 einen Psychologen in einem Jobcenter in Rothenburg ob der Tauber mit einem Küchenmesser tödlich verletzt. Wegen der Tat wurde er nun zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Landgericht Ansbach entschied, dass der Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. Außerdem muss er mehrere Tausend Euro an die Familie des Opfers zahlen.

Nach Überzeugung des Gerichts stach der Mann Ende 2014 im Büro einer Jobvermittlerin mit einem Küchenmesser auf den Psychologen ein und traf ihn dabei ins Herz. Der 61-Jährige starb kurze Zeit später am Tatort. Das Küchenmesser hatte sich der Täter kurz zuvor in einem Supermarkt gekauft. Ein Sachverständiger diagnostizierte bei dem Mann eine schizophrene Psychose.

Nur ein Beispiel für Gewalt im Jobcenter

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von zwölfeinhalb Jahren wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung hatte dagegen siebeneinhalb Jahre wegen Totschlags gefordert. Beide Seiten waren sich einig, dass der Täter nicht in einem Gefängnis, sondern in einem Krankenhaus untergebracht werden müsse.

Blutige Attacken in Jobcentern haben in der Vergangenheit immer wieder Aufsehen erregt. Zu ähnlichen Fällen war es in den vergangenen Jahren in Frankfurt am Main und in Neuss gekommen. Die Bundesagentur für Arbeit hatte auf die Zwischenfälle bereits im vorletzten Jahr mit einem verbesserten Sicherheitskonzept reagiert.