Sollte der Einspruch scheitern, kündigten sie Klage vor dem Menschenrechtsgerichtshof an. Ex-Frau des Mörders wolle nach Haft ins Kloster.

Brüssel. Die Auseinandersetzung um die Freilassung der Komplizin des belgischen Kindermörders Marc Dutroux zieht immer weitere Kreise. Sollte ein Einspruch gegen die Freilassung der Frau vor dem Brüsseler Berufungsgericht scheitern, werde er vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen, sagte der Anwalt zweier Opferfamilien am Donnerstag der belgischen Nachrichtenagentur Belga.

Nächsten Dienstag kommt das Berufungsgericht zusammen, um über den Widerspruch gegen die Freilassung der Frau zu befinden, wie ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur dpa bestätigte. Die Entscheidung der Richter werde für den Dienstag oder Mittwoch erwartet.

Streit entzündet sich nun unter anderem an der Rolle der zivilen Nebenkläger, die die Opfer vertreten. Die Onlineausgabe der Zeitung „Le Soir“ zitiert Generalstaatsanwalt Raymond Loop mit der Auffassung, der Einspruch der Zivilkläger gegen die Freilassung der Dutroux-Komplizin sei aus rechtlichen Gründen unzulässig. Für diesen Fall kündigte Anwalt Georges-Henri Bauthier eine Klage vor dem Straßburger Menschenrechtsgerichtshof an.

Ein Gericht hatte Ende Juli entschieden, dass die Ex-Frau von Marc Dutroux unter Auflagen nach 16 Jahren Haft in die Freiheit entlassen werden darf. Ein Nonnenkloster im Örtchen Malonne hatte sich bereiterklärt sie aufzunehmen. Dagegen legten Opferfamilien und Staatsanwaltschaft Widerspruch ein. Dutroux hatte in den 1990er Jahren sechs Mädchen entführt, missbraucht und eingekerkert. Vier von ihnen starben.

Seine damalige Frau war am 12. August 1996 - am selben Tag wie er - festgenommen und acht Jahre später zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Dutroux erhielt eine lebenslange Haftstrafe ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung. (dpa)