Der Mord an den zwei schwedischen Kindern sorgte wegen seiner Grausamkeit für viel Aufmerksamkeit. Eine deutsche Studentin erschlug aus Eifersucht die Kinder ihres Ex-Freundes mit einem Hammer. Dafür bekam sie lebenslang, ging dann jedoch jedoch in Revision. Nun entschied der Richter erneut: Es bleibt bei der lebenslangen Haftstrafe.

Västerås. Die Tat war grausam und heimtückisch. Eine deutsche Geschichtsstudentin aus Hannover ermordete aus Eifersucht die beiden Kinder ihres schwedischen Ex-Freundes, weil dieser sie zurückgewiesen hatte und wieder mit der Mutter seiner Kinder zusammenleben wollte. Christine S. erschlug den Dreijährigen und die Einjährige in der Kleinstadt Arboga mit mehreren Hammerschlägen und attackierte anschließend ihre Mutter. Diese war nach der Bluttat schwer verletzt und lag zehn Tage im Koma.

Ein Gericht verurteilte sie wegen Mordes in Schweden zu lebenslanger Haft. Die 32-Jährige wollte das jedoch nicht akzeptieren und ging in Revision. Doch auch im neuen Verfahren konnte sie niemanden davon überzeugen, dass sie unschuldig ist. Beweise gibt es zwar keine, die Indizien und das als stark eingestufte Tatmotiv sprechen jedoch für sich. Das Oberlandesgericht in Västerås bestätigte mit seinem Berufungsurteil am Montag die Entscheidung aus erster Instanz im Oktober. Zudem bestimmte der Richter, dass sie nach der Abbüßung ihrer Haftstrafe nach Deutschland ausgewiesen und der Familie ein Schmerzensgeld in Höhe von 100 000 Kronen (9 200 Euro) zahlen muss.

Für die Berufungsverhandlung in dritter Instanz muss ein schwedisches Gericht ausdrücklich die Zustimmung geben. Juristische Experten erklärten übereinstimmend, dass sie die Aussichten auf eine solche Zustimmung als minimal einstufen.