Prozessauftakt in Sankt Pölten: Der 73-jährige Josef Fritzl hat sich soeben vor dem Landesgericht des Inzestes, der Nötigung und der Freiheitsberaubung schuldig bekannt. Er streitet jedoch noch immer ab, dass er Sklavenhandel betrieben und eines der Kinder ermordet hat. Der Vergewaltigung will er sich nur teilweise schuldig gemacht haben. Bilder zum Fall Fritzl. Bilder zum Prozess.

Sankt Pölten. Der Prozess des Inzest-Täters Josef Fritzl gilt als einer der schrecklichsten, aber auch interessantesten der vergangenen Jahrzehnte. Der 73-Jährige muss sich seit heute vor dem Landesgericht Sankt Pölten wegen der jahrelangen Folter an seiner Tochter verantworten. Er wird nicht nur der Freiheitsberaubung, des Inzestes und der Nötigung für schuldig befunden, er wird auch der Vergewaltigung, des Sklavenhandels und des Mordes an einem seiner Kinder angeklagt.

Soeben hat sich der Rentner in einigen Anklagepunkten schuldig bekannt. Er gab sowohl den Inzest, als auch die Nötigung und Freiheitsberaubung von seiner Tochter und drei seiner Kinder zu. Im Bezug auf den Mord- und Sklavenhandelvorwurf will er keine Schuld eingestehen. Auch die Vergewaltigung hat er nur teilweise zugegeben.

"Dies ist die Tat eines Einzeltäters, nicht das Verbrechen eines ganzen Ortes, oder einer ganzen Nation", betonte die Vorsitzende Richterin Andrea Humer zum Auftakt des ersten Verhandlungstages angesichts der enormen öffentlichen Debatte um den Fall.

Fritzl hatte seine Tochter über 24 Jahre lang in einem eigens kreiirten fensterlosen Keller-Verlies eingesperrt. Immer wieder war er in das Versteck eingedrungen und hatte seine Tochter vergewaltigt - mehr als tausend Mal. Sie bekam sieben von Kinder ihm, eins starb wegen unterlassener Hilfeleistung nach der Geburt. Drei von ihnen durften mit ihm an der Oberfläche ein "normales" Leben führen, die anderen drei ließ er zusammen mit seiner Tochter eingesperrt.

Die Staatsanwältin wies die Geschworenen auf die besondere Grausamkeit des Falles hin. Verteidiger Rudolf Mayer wandte sich in seiner Erwiderung gegen die Beschreibung seines Mandanten als "Monster". Fritzl habe nicht aus reiner sexueller Lust gehandelt, sondern weil er eine Zweitfamilie haben wollte.

Ihm droht jetzt eine lebenslange Freiheitsstrafe. Für den Prozess sind fünf Tage angesetzt, am Freitag soll das Urteil gefällt werden.