Eine Notärztin hat im Prozess gegen den Leibarzt Michael Jacksons den Vorwurf der Unterschlagung medizinisch wichtiger Informationen bestätigt.

Los Angeles. Die Notärztin, die Michael Jackson für tot erklären ließ, hat den Leibarzt des Sängers schwer belastet. Der Herzspezialist Conrad Murray habe wichtige Informationen verschwiegen, sagte Richelle Cooper am Montag zu Beginn der zweiten Prozesswoche im Gericht von Los Angeles. Der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Arzt habe ihr lediglich mitgeteilt, dass Jackson ein Beruhigungsmittel eingenommen hatte. Die Verabreichung des Narkosemittel Propofol habe er verschwiegen, sagte Cooper im Zeugenstand.

Jackson war an einer Vergiftung mit Propofol gestorben. Laut Anklage hat Murray „grob fahrlässig“ gehandelt und den Tod durch das Verabreichen starker Medikamente herbeigeführt. Die Verteidigung will dagegen beweisen, dass der Sänger am Todestag etliche Medikamente ohne Wissen seines Arzt eingenommen und sich damit versehentlich selbst getötet hatte.

Cooper hatte den Sänger am 25. Juni 2009 für tot erklärt, das erste Mal nach Telefonaten mit Sanitätern. Die hatten vergeblich versucht, den Sänger in dessen Haus wiederzubeleben. Nach der Einlieferung ins Krankenhaus bemühten sich die Ärzte weiter um Jackson. Der Patient sei bereits tot gewesen, gab Cooper zu Protokoll.

Ähnliche Vorwürfe hatten die zwölf Geschworenen bereits in der ersten Prozesswoche gehört. Ein Sanitäter, der ins Haus von Jackson gerufen worden war, sagte aus, Murray habe die starken Mittel, die der Sänger eingenommen hatte, verschwiegen.

Das Verfahren in Los Angeles kann sich nach Einschätzung des Richters über vier bis fünf Wochen hinziehen. Im Falle eines Schuldspruchs drohen Murray vier Jahre Haft. (dpa)