Im Memminger Inzest-Prozess ist der Angeklagte zu einer hohen Haftstrafe verurteilt worden. Er muss für sieben Jahre und zwei Monate ins Gefängnis.

Memmingen. Im Memminger Inzest-Prozess hat das Landgericht einen 46 Jahre alten Familienvater zu sieben Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Der Mann hatte sich jahrelang an zwei seiner vier Töchter vergangen. Mit der älteren der jungen Frauen hat er zwei Kinder. Das Gericht verurteilte ihn deshalb am Donnerstag wegen Beischlafs zwischen Verwandten in 161 Fällen und wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 54 Fällen. Mit dem Strafmaß schloss sich das Gericht weitgehend den Forderungen der Verteidigung an. Diese hatte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren gefordert, die Staatsanwaltschaft ein Jahr mehr.

„Was er gesagt hat, ist in der Familie Gesetz gewesen“, sagte die Vorsitzende Richterin Brigitte Grenzstein in der Urteilsbegründung. Die Mutter der heute 21 und 24 Jahre alten Opfer sei vom Angeklagten abhängig gewesen. „Sie hat alles getan, was ihr Mann gesagt hat. Sie konnte ihren Töchtern nicht helfen“, betonte die Richterin.

Die 21-jährige Tochter hatte ihren Vater aus Angst vor weiteren Übergriffen angezeigt und den Inzest damit ans Licht gebracht. DieFamilie sei ihr daraufhin mit Ablehnung und Hass begegnet und habe der jungen Frau unterstellt, dass sie lüge, sagte Grenzstein. „Sie ist keine Lügnerin“, stellte die Richterin klar.