Die Homo-Ehe in Deutschland wird am 1. August zehn Jahre alt. 23.000 Paare haben sich auf dem Standesamt verpartnern lassen.

Berlin. Die Homo-Ehe wird zehn Jahre alt. Am 1. August 2001 gingen die ersten schwulen und lesbischen Paare zum Standesamt, um ihren Lebensgemeinschaften einen rechtlichen Rahmen zu geben. Inzwischen sind ihnen 23.000 gleichgeschlechtliche Paare gefolgt. Doch auch noch zehn Jahre nach Inkrafttreten der eingetragenen Partnerschaft kann von einer Gleichstellung mit der Ehe noch nicht die Rede sein.

Den ersten Schritt auf dem Weg zur gesetzlich anerkannten Partnerschaft machte 1994 Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in ihrer ersten Amtszeit. Der Paragraf 175, im Jahr 1872 mit Inkrafttreten des Reichsgesetzstrafbuches eingeführt, wurde wieder abgeschafft. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Doch vor allem die Schwulenverbände verlangten mehr.

So wurde im November 2000 im Bundestag mit den Stimmen von SPD und Grünen gegen die Stimmen von Union und FDP das Lebenspartnerschaftsgesetz beschlossen. Doch der Bundesrat mauerte. Das Gesetz musste in zwei Teile aufgeteilt werden, von denen aber nur einer in Kraft trat. Lesben und Schwulen spotteten, jetzt habe man zwar alle Pflichten wie in einer Ehe, aber nicht dieselben Rechte.

Auf Initiative des Grünen-Politikers Volker Beck wurde im Sommer 2004 ein Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts vorgelegt. Es benötigte nicht die Zustimmung des Bundesrats und trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Als umstrittenster Punkt dabei galt die sogenannte Stiefkindadoption.

Inzwischen sei das Lebenspartnerschaftsrecht längst viel besser als sein Ruf, sagt Günter Dworek vom Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD). „Durch permanenten politischen Druck in Bund und Ländern sowie Erfolge vor Gericht haben wir Stein für Stein an das ursprüngliche Gesetzesfundament angebaut.“ In den Bundesländern leiste nur noch das schwarz-gelb geführte Sachsen bei der Gleichstellung der Beamten hartnäckigen Widerstand.

Inzwischen hat der rechtliche Rahmen für homosexuelle Partner bewirkt, das Schwule und Lesben vor allem beim Unterhaltsrecht, beim Güterrecht und beim Erbrecht mit Ehegatten gleichgestellt sind. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat nach „vier Jahren Stillstand“, wie Leutheusser-Schnarrenberger betont, bewirkt, dass eingetragene Lebenspartner bei der Erbschaft- und Grunderwerbsteuer nicht mehr benachteiligt werden.

Doch zwei große Baustellen gibt es noch: „Es fehlen im Wesentlichen noch die Gleichstellung im Einkommensteuerrecht und das gemeinschaftliche Adoptionsrecht“, erklärt Dworek. Für ihn ist es kein Zufall, dass gerade diese beiden Baustellen noch übrig geblieben sind. „Denn sowohl das Ehegattensplitting für Mann und Frau wie auch ein ausschließlich Vati-Mutti-Kind akzeptierendes Familienbild sind heilige Kühe der Konservativen, die sie für unantastbar erklären“, meint der Sprecher.

Homosexuelle Paare können ein Kind nicht gemeinsam adoptieren. Adoptiert ein Lebenspartner das Kind allein, ist – wie bei Ehegatten - die Einwilligung des anderen Partners erforderlich. Die Stiefkindadoption ist möglich, wenn es sich um das leibliche Kind des Lebenspartners handelt. Sie ist aber auch bei künstlicher Befruchtung mit Wartezeiten verbunden. Im Bereich Steuer und Adoption „müssen wir weiter intensiv Überzeugungsarbeit leisten“, sagt Dworek. (dapd)