Nervtötender Lärm seiner Nachbarn brachte einen 41-Jährigen offenbar zur Weißglut und machte ihn zum Mörder. Der Mann erschoss das Ehepaar.

Darmstadt. Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn hat das Landgericht Darmstadt am Dienstag einen 41-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen über den Lärm habe Andreas D. dem 62 Jahre alten Ehemann am 17. April 2009 im südhessischen Babenhausen vor dem Reihenhaus frühmorgens aufgelauert und ihn erschossen. Dann jagte er laut Vorsitzendem Richter Volker Wagner der im Haus schlafenden 58 Jahre alten Ehefrau zwei Kugeln in den Kopf. Anschließend richtete er die Waffe auf die damals 37 Jahre alte behinderte Tochter, die knapp überlebte.

„Die Tat wurde mit einem absoluten Vernichtungswillen begangen“, sagte Wagner am Ende des fünf Monate dauernden Indizienprozesses. Der Angeklagte habe vor allem den Lärm der behinderten Tochter und die als markerschütternd beschriebenen Schreie der „psychisch auffälligen Mutter“ als unerträglich empfunden.

Das Gericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist keine vorzeitige Haftentlassung möglich. Der Angeklagte hatte die Tat bestritten. Er nahm das Urteil äußerlich gefasst auf. Seiner Ehefrau im Zuschauerraum kamen die Tränen.

Die Indizien sprächen eindeutig gegen den Angeklagten, erläuterte Richter Wagner das Urteil. Andreas D. habe sich auf seinem Firmencomputer eine Anleitung zum Bau eines einfachen Schalldämpfer ausgedruckt und den PC später kaputt gemacht, um Spuren zu beseitigen. Der Vorgang sei aber trotzdem entdeckt worden. Außerdem habe der 41-Jährige sich darüber informiert, wie Ermittler DNA-Beweise sichern und Spürhunde einsetzen.

An der Kleidung des Mannes seien Schmauchspuren gefunden worden, die zweifelsfrei zur Tat passten und von Schießübungen stammten. Vor der Bluttat habe Andreas D. noch die Bewegungsmelder abgeklebt, um nicht auf sich aufmerksam zu machen. Der Angeklagte habe zudem die Lebensgewohnheiten seiner Nachbarn genau gekannt; beispielsweise, dass der 62-Jährige in aller Frühe den Müll rausbrachte.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt, die Indizienkette sei lückenhaft. Sie will Revision einlegen.