Der ehemalige Böhse-Onkelz-Sänger Kevin Russell wollte seinen Haftantritt verhindern und argumentierte mit seiner schlechten Gesundheit.

Frankfurt/Main. Der ehemalige Böhse-Onkelz-Sänger Kevin Russell muss doch seine Gefängnisstrafe antreten. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verwarf Russells Antrag auf Haftaufschub wegen gesundheitlicher Probleme, wie das Gericht am Montag mitteilte. Es gibt nach Ansicht der Richter keine Anzeichen dafür, dass sich der Gesundheitszustand des 47-Jährigen in einer Justizvollzugsanstalt verschlechtert.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt muss Russell mit einem Haftantritt in ein bis zwei Monaten rechnen. Der Sänger hatte Silvester 2009 unter Drogeneinfluss einen Autounfall mit zwei Schwerverletzten verursacht und war zu Fuß geflüchtet. Dafür wurde er vom Frankfurter Landgericht zu über zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Der Bundesgerichtshof verwarf im Frühjahr die Revision des Angeklagten als unbegründet. Damit ist das Urteil rechtskräftig.