Ein Frührentner will vom Gewinn des RTL-Supertalents Freddy Sahin-Scholl profitieren. Der Prozess geht nun in die zweite Runde.

Karlsruhe. Viel Ruhm bringt viel Ärger: Im Prozess um eine Beteiligung am Gewinn der RTL-Show „Das Supertalent“ lässt ein Frührentner nicht locker. Er streitet sich weiter mit dem Sänger Freddy Sahin-Scholl, der den Wettbewerb im vergangenen Dezember gewonnen hatte. Einen Vergleich von 5000 Euro seitens Sahin-Scholls lehnte der Rentner am Montag vor dem Karlsruher Landgericht ab. Der Betrag sei „lächerlich“ angesichts der Gewinnsumme von 100.000 Euro und weiteren daraus resultierenden Einnahmen von geschätzten 1,3 Millionen Euro.

Der Mann hatte Sahin-Scholl dazu überredet, an dem Wettbewerb teilzunehmen. Im Gegenzug habe der Sänger ihm ein Fünftel der Erlöse zugesagt, sagte der Frührentner. Das bestreitet Sahin-Scholl und klagt auf Unterlassung und Schadensersatz.

„Er hat mich zu RTL gebracht“, bestätigte zwar Sahin-Scholl. Eine Vereinbarung über eine Gewinnbeteiligung habe es aber nie gegeben. Lediglich von einem kleinen Geschenk sei die Rede gewesen. Einer der geladenen Zeugen hingegen bestätigte wesentliche Punkte der Aussage des Frührentners. Ein entsprechendes Gespräch zwischen dem Sänger und dem Rentner habe er im Mai 2010 mitangehört. Darin sei von 20 Prozent Beteiligung die Rede gewesen. Worum es sich dabei handelte, habe er erst verstanden, als er Sahin-Scholl im Fernsehen beim „Supertalent“-Finale wiedererkannte.

„Ich empfinde weiterhin Dankbarkeit“, sagte Sahin-Scholl nach der Verhandlung über den Frührentner. Er habe ihm aber nie Geld versprochen. „Ich hätte das gerne außergerichtlich mit ihm geklärt.“ Der Rentner wiederum gab sich angriffslustig: „Sahin-Scholl sagt nicht die Wahrheit und hat eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben.“ Dass er selbst im vergangenen Oktober in einer Mail an den Sänger auf etwaige Ansprüche verzichtet hatte, sah er gelassen. Das Gericht soll jetzt entscheiden, ob ich Ansprüche habe oder nicht. Das Risiko gehe ich ein.“

Dem Mann waren bereits per einstweiliger Verfügung vom 5. Januar entsprechende Äußerungen untersagt worden. In der Hauptverhandlung fordert der Sänger zusätzlich Schadenersatz wegen Rufschädigung. Der Frührentner reagierte seinerseits mit einer Gegenklage, mit der er sein Geld einfordert. Der Prozess soll am 26. September fortgesetzt werden, um einen weiteren Zeugen zu hören.