Das Entführungsopfer Natascha Kampusch fordert Entschädigungen vom Staat Österreich. Die Behörden hätten bei Ermittlungen geschlampt.

Wien. Als Entschädigung für ihr jahrelanges Martyrium fordert das Entführungsopfer Natascha Kampusch nun Schadenersatz vom Staat Österreich. Ihre Begründung: Hätten die Behörden nicht so schlecht ermittelt, hätten diese sie früher finden und ihr jahrelange Qualen ersparen können. Man habe Kampuschs Ansprüche bei der Finanzprokuratur – einer Unterbehörde des Finanzministeriums - Anfang Februar eingebracht, bestätigte ihr Anwalt Gerald Ganzger am Dienstag. Nach einem Bericht der Gratiszeitung „Heute“ fordert Kampusch eine Million Euro für Ermittlungspannen von Österreich. Diese Summe wollte der Anwalt weder bestätigen noch dementieren. Man habe die Forderung wegen der Verjährungsfrist nun erhoben, dabei müsse man auch konkrete Summen nennen.

„Frau Kampusch hat immer gehofft, dass die Verantwortlichen einmal offiziell zu den Ermittlungsfehlern Stellung nehmen werden, was leider nicht geschah“, sagte Ganzger. Deshalb sei ihr als letzte Möglichkeit nur die Schadenersatzforderung geblieben, die nun beantwortet werden müsse: „Das ist für Frau Kampusch sehr wichtig, dass sie einmal eine offizielle Stellungnahme erhält.“ Mögliche Ermittlungspannen beschäftigen noch Jahre nach dem Auftauchen Kampuschs im Jahr 2006 die Öffentlichkeit in Österreich.

Eine Untersuchungskommission hatte Fehler bei der Suche nach dem Mädchen aufgezeigt, das am 2. März 1998 von Wolfgang Priklopil auf dem Weg zur Schule gekidnappt wurde. Der Mann hielt sie achteinhalb Jahr in einem Kellerverlies gefangen und misshandelte sie schwer. Im Alter von 18 Jahren gelang Kampusch aus eigener Kraft die Flucht. Ihr Peiniger nahm sich am selben Tag das Leben. Inzwischen sind alle Ermittlungen zu dem Fall eingestellt. Grundlage für die Forderung Kampuschs sind Hinweise, die bereits kurz nach ihrer Entführung auf Wolfgang Priklopil als Täter hindeuteten. Diesen soll die Polizei aber nicht ausreichend nachgegangen sein. Auch die Überprüfung seines für die Entführung genutzten Kastenwagens führte nicht zu Kampuschs Befreiung. Bereits kurz nach ihrer Entführung habe ein sehr dichtes Indiziennetz auf Priklopil hingewisen, so Ganzger. Ob Kampusch im Falle der Ablehnung ihrer Forderung auch gegen Österreich vor Gericht ziehen wird, ließ ihr Anwalt offen. (dpa)