Natascha Kampusch hatte beim Innenministerium eine Entschädigung in Höhe von einer Million Euro beantragt. Als Grund nannte sie Ermittlungsfehler.

Wien. Der österreichische Staat hat der als Kind entführten Natascha Kampusch eine Entschädigung für ihre jahrelange Geiselhaft verweigert. Das Innenministerium in Wien sei zu dem Schluss gekommen, dass es keine schwerwiegenden Ermittlungsfehler gegeben habe, die eine Befreiung seiner Mandantin unmöglich gemacht hätten, erklärte Kampuschs Anwalt Gerald Ganzger am Dienstag. Die heute 23-Jährige hatte im Februar beim Innenministerium eine Entschädigung in Höhe von einer Million Euro beantragt. Sie begründete ihre Forderung damit, dass die Polizei Ermittlungsfehler begangen und einige Spuren nicht verfolgt habe, so dass sie sich erst nach achteinhalb Jahren aus ihrer Gefangenschaft habe befreien können.

Das Innenministerium erklärte laut Ganzger, es habe kein „begründeter“ Verdacht gegen Kampuschs Entführer Wolfgang Priklopil bestanden. „Diese Ablehnung kommt nicht unerwartet“, erklärte Kampuschs Anwalt. Seine Mandantin habe aber „angesichts der zahlreichen Schlampereien und Ermittlungsfehler“ auf eine „symbolische Geste der Entschädigung“ gehofft. Einen Prozess gegen den Staat wolle Kampusch nicht führen, da dieser Jahre dauern könnte und sie zu sehr belasten würde. Ganzger fügte hinzu, dass Kampusch eine Entschädigungszahlung nicht für sich behalten, sondern in ein Hilfsprojekt für benachteiligte Frauen und Kinder gesteckt hätte.

Kampusch war 1998 als Zehnjährige auf dem Schulweg entführt worden. Nach achteinhalb Jahren Gefangenschaft in einem Keller konnte sie am 23. August 2006 aus dem Haus ihres Peinigers fliehen. Priklopil beging daraufhin Selbstmord. Die Ermittler waren kurz nach Kampuschs Entführung in Priklopils Haus im Wiener Vorort Strasshof gewesen. Sie entdeckten das Mädchen jedoch nicht und verfolgten die Spur nicht weiter.