Loveparade-Unglück mit 21 Toten: Laut Staatsanwalt besteht gegen 16 Personen ein Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung.

Duisburg. Knapp ein halbes Jahr nach dem Unglück bei der Duisburger Loveparade mit 21 Toten besteht laut Staatsanwaltschaft gegen 16 Personen ein Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung. Gegen diese 16 Beschuldigten "aus dem Verantwortungsbereich der Stadt Duisburg, des Veranstalters und der Polizei" sei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, teilte die Ermittlungsbehörde am Dienstag mit. Namen nannte sie nicht .

Ein Sprecher der Duisburger Staatsanwaltschaft schloss zugleich Verfahren gegen weitere Beteiligte nicht aus, da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien. Das derzeitige „Zwischenergebnis“ beruht demnach unter anderem auf der Vernehmung von mehr als 2200 Zeugen - Loveparade-Besuchern, Polizisten, Feuerwehrleuten und Rettungskräften sowie Mitarbeitern des Veranstalters, von Sicherheitsdiensten und der Stadtverwaltung. Zudem hätten die knapp 90 beteiligten Ermittler eine Vielzahl von Fotos, hunderte Stunden Videoaufzeichnungen und mehrere Terabyte elektronischer Daten gesichtet.

Diesen intensiven polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sei es zu verdanken, „dass die nun vorliegenden Erkenntnisse innerhalb eines überschaubaren, sowohl den Opfern und deren Angehörigen als auch den nunmehr Beschuldigten gerecht werdenden Zeitraums gewonnen werden konnten“, erklärte der Sprecher. Er betonte, der nun festgestellte Anfangsverdacht bedeute nicht zwingend, dass sich die Beschuldigten auch vor Gericht werden verantworten müssen. „Erst die weiteren Ermittlungen werden zeigen, ob im Einzelfall Anklage zu erheben oder das Verfahren einzustellen ist.“

Während der Loveparade am 24. Juli vergangenen Jahres war an einem überfüllten Zugangstunnel eine Massenpanik ausgebrochen. 21 Menschen starben, mehr als 500 wurden verletzt. Anschließend schoben sich Stadt, Veranstalter und Polizei gegenseitig die Verantwortung für die Tragödie zu. (afp)