Nachdem die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen Assange zurückgezogen hatte, ermittelt sie nun doch gegen den Wikileaks-Gründer.

Stockholm. Der Gründer des Internetdienstes Wikileaks muss sich in Schweden nun doch einem Verfahren wegen Vergewaltigung stellen: Die schwedische Generalstaatsanwaltschaft nahm das Ermittlungsverfahren gegen Julian Assange wieder auf - zwei Wochen nachdem sie einen Haftbefehl gegen Assange binnen weniger Stunden ohne Angabe der näheren Umstände wieder zurückgezogen hatte. Die Wiederaufnahme des Verfahrens sei das Ergebnis einer erneuten Überprüfung des Falls, erklärte Generalstaatsanwältin Marianne Ny am Mittwoch. In einem zweiten Fall wird gegen Assange auch wegen sexueller Belästigung ermittelt.

Assange hat jedes Fehlverhalten bestritten. Er sei von australischen Geheimdienstkreisen gewarnt worden, dass es Bestrebungen gebe, seine Internetseite zu diskreditieren, sagte er im August. Weder Assange noch sein Anwalt waren am Mittwoch für eine Stellungnahme zu erreichen.

+++ Julian Assange - vom Hacker zum Aktivisten +++

Der Internetdienst veröffentlichte im Juli zehntausende geheime Dokumente des US-Militärs zum Afghanistan-Krieg. Es war bereits das zweite Mal in diesem Jahr, dass Wikileaks großes Aufsehen erregte. Im Frühjahr stellte der Dienst ein Militärvideo über einen Hubschrauberangriff im Irak im Jahr 2007 ins Netz, bei dem Dutzende Menschen getötet wurden, darunter auch zwei Journalisten der Nachrichtenagentur Reuters. Die Server des Dienstes stehen in Schweden .