Der dreijährige Junge, der von einem Rottweiler totgebissen wurde, ist laut Obduktionsergebnis verblutet. Gegen die Urgroßmutter wird ermittelt.

Halle. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte der Tod eines Dreijährigen in Zörnigall (Landkreis Wittenberg) durch Bisse eines Rottweilers verhindert werden können. Die 76 Jahre alte Urgroßmutter als Hundehalterin habe bei der Attacke geschrien, aber nicht eingegriffen, sagte Oberstaatsanwalt Christian Preissner am Dienstag in Dessau-Roßlau. Gegen die Frau wird wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung durch Unterlassung ermittelt. „Das war nach meiner Ansicht nicht ein rein zufälliges Ereignis, was man auf keine Weise hätte verhindern können, das war nicht schicksalhaft.“

Weitere Ermittlungen sollen klären, ob die Seniorin fit genug für die Haltung des Rottweilerrüden und einer Boxerhündin gewesen ist. „Ein Hund ist nicht in jeder Hinsicht berechenbar. Da trifft den Hundehalter die Verantwortung“, sagte Preissner. „Wem die Hunde letztlich gehört haben, ist ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen.“ Möglich ist, dass die Urgroßmutter nur aus steuerlichen Gründen als Halter verzeichnet war, der Hund aber der Mutter des Kindes gehörte.

Der Junge war laut Obduktion durch Bisse an Kopf und Hals am Sonnabend verblutet. Der 50 Kilogramm schwere Hund habe dem elf Kilogramm schweren Dustin eine Schlagader im Halsbereich zerrissen. Die 21 Jahre alte Mutter aus Wittenberg habe in „mutmaßlich guter Absicht“ der Uroma, die zu Besuch war, ihr Kind mitgegeben. Der kleine Dustin wollte mit der 76-Jährigen mit aufs Land. Nach Polizeiangaben waren die Hunde in einer guten Allgemeinverfassung. Das Grundstück der 76-Jährigen hingegen in einem „katastrophalem, verwahrlosten“ Zustand, sagte Kriminalrat Thomas Engel von der Polizeidirektion Dessau-Roßlau.

Auch das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Elbaue-Fläming muss sich möglicherweise verantworten. Das Landesverwaltungsamt prüft, ob es ein Verfahren wegen Verletzung der Aufsichtspflicht eröffnet wird. Das Ordnungsamt war nach Hinweisen aus der Bevölkerung im März über die chaotischen Zustände auf dem Hof der Urgroßmutter im Einsatz. Die Urgroßmutter habe daraufhin alle Auflagen der Behörden erfüllt und schriftlich bestätigt, dass ihr das etwa sechs Jahre alte Tier gehöre, hieß es. Nachbarn berichteten laut Polizei über Vorfälle, dass der Rottweiler auf andere Grundstücke lief, bedrohlich wirkte und einer Frau gegenüber die Zähne gefletscht habe.

Die Behörden wiesen Kritik an ihrer Aufsichtspflicht unterdessen zurück. Die Familienhilfe für die Mutter und der Tierschutz seien nach Hinweisen aus der Bevölkerung aktiv geworden, sagte der Sprecher des Landkreises Wittenberg, Ronald Gauert, am Dienstag. In beiden Fällen sei nach Prüfungen nichts zu bestanden gewesen. „Das, was in unseren Möglichkeiten drin war, haben wir geleistet.“

Für die 21 Jahre alte allein erziehende Mutter und ihren etwa sechs Monate alten Säugling werden nun die Sozialleistungen geprüft. „Mit den veränderten Lebensumständen der jungen Familie müssen wir gucken, welche Hilfeformen jetzt nötig sind und welche Ziele formuliert werden müssen“, sagte Jugendamtsleiter Jörg Hartmann. Eine Familienhelferin habe die 21-Jährige in einer Wohnung in Wittenberg „bei der Erziehung ihrer Kinder und bei finanziellen Fragen“ unterstützt, sagte Hartmann. Aus den Protokollen der Hausbesuche sei ersichtlich, dass eine „Förderungsbedürftigkeit für das dreijährige Kind“ bestanden habe, sagte der Jugendamtsleiter. Der Junge war offenkundig sprachlich und körperlich zurückgeblieben. Dass der Hund zur Familie gehörte, sei dem Jugendamt nicht bekanntgewesen.