Thomas Anders will sich bestimmte Aussagen über seine Ex-Frau Nora nicht verbieten lassen. Der Musiker hat Einspruch gegen das Urteil eingelegt.

Koblenz. Der frühere Modern Talking-Sänger Thomas Anders wehrt sich gegen das Verbot bestimmter Äußerungen über seine Ex-Frau Nora. Bereits Ende vergangener Woche sei Einspruch gegen ein Urteil des Landgerichts Koblenz eingelegt worden, sagte die stellvertretende Medienreferentin des Gerichts, Ingrid Metzger, am Dienstag. Damit dürfte das juristische Duell des einstigen Glamour-Paares in die Verlängerung gehen.

Die Koblenzer Richter hatten Anfang November gleich zum Prozessauftakt einer einstweiligen Verfügung von Nora Balling, die 14 Jahre mit Anders verheiratet war, stattgegeben. Damit wurden dem Sänger einige Aussagen aus seiner Autobiografie „100 Prozent Anders“ über seine Ex-Frau verboten. Es handelte sich um ein sogenanntes Versäumnisurteil, da Anders nicht vor Gericht erschienen war. Der Musiker hatte in den 1980er Jahren und um die Jahrtausendwende gemeinsam mit Dieter Bohlen als Duo Modern Talking Popgeschichte geschrieben.

Anders und seine Anwälte hatten in der Verhandlung Befangenheitsanträge gegen sämtliche Kammermitglieder gestellt. Ein Mitglied der Kammer ist bereits aus einem völlig anderen Grund ausgeschieden. Es handelt sich um den bisherigen Landgerichtspräsident Hans-Josef Graefen, der mittlerweile zum Präsidenten des Oberlandesgerichts in Koblenz aufgestiegen ist.

„Zunächst ist nun über die Befangenheitsanträge zu entscheiden“, sagte Gerichtssprecherin Metzger. Zudem prüfe die Kammer die Zulässigkeit des Einspruchs. Grundsätzlich bedeute dies aber, dass die Sache neu vor derselben Instanz - dem Koblenzer Landgericht - verhandelt wird.

Die Richter hatten Anfang November entschieden, dass Anders ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro zahlen muss, wenn er trotz des Verbots bestimmte Aussagen über Nora macht. In dem Buch wirft Anders seiner Ex-Frau unter anderem Verschwendungssucht vor. Nicht unter das Verbot fallen dagegen Aussagen über die Eifersucht von Nora Balling. Diese sei in den Medien bereits ausführlich thematisiert worden, befand das Gericht.